Löherstraße; - Verbesserung der Fussgängerquerung - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.01.2012 - Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 20.01.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26.02.2013 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.09.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 4pvs/9/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Löherstraße führt von der Willigisbrücke hinab zur Fischergasse und von dort wieder ansteigend bis zum Schönborner Hof. In der Senke wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Mittelinsel eingebaut. Hierdurch sollte einerseits die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gebremst und andererseits den Fußgängern das Überqueren der Löherstraße erleichtert werden. Für die Fußgänger besteht auch die Möglichkeit, durch den Fußgängertunnel die andere Straßenseite zu erreichen – in der Praxis wird davon jedoch nur selten Gebrauch gemacht.

Die vorbei führenden Fahrspuren sind durch die Mittelinsel auf ca. 3 m verengt worden. Die Markierung der beidseitig in der Löherstraße verlaufenden Fahrrad-Schutzstreifen ist im Bereich der Mittelinsel unterbrochen. Dies wird in den Richtlinien bei einer Breite von weniger als 3,75 m empfohlen.

Im Bereich der Mittelinsel kommt es zwischen dem Kfz- und Radverkehr zu Unfällen und Beinaheunfällen. In der Regel werden Radfahrer dabei im Bereich der Engstelle vom Kfz-Verkehr geschnitten. Die Ursache hierfür ist unklar. Vermutlich wird die Geschwindigkeit des Radverkehrs unterschätzt, sodass der Überholvorgang vor der Engstelle nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist es aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend und auch nicht richtlinienkonform, die Markierung des Schutzstreifens einfach durchzuziehen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass für den Kfz- und Radverkehr jeweils eigene Fahrspuren zur Verfügung stehen.

Eine durchgängige Markierung des Schutzstreifens ist nur möglich, wenn auf die Mittelinsel verzichtet wird. Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger wird dann durch einen Fußgängerüberweg ersetzt. Um die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg zu prüfen, wurde am 04.07.2013 eine Verkehrszählung durchgeführt. Insgesamt ergab sich in der Löherstraße eine hochgerechnete Verkehrsbelastung von ca. 15.000 Kfz. In der tatsächlichen Spitzenstunde zwischen 16.15 und 17.15 ergab sich eine Verkehrsmenge von 1.184 Kfz gegenüber 42 querenden Fußgängern. Damit ist von den Verkehrsstärken her der Einsatz eines Fußgängerüberwegs sinnvoll. Beachtenswert ist auch, dass die Fußgängerquerungen gleichmäßig über den Tag verteilt auftreten. Das ist für die Wahrnehmung des Fußgängerüberwegs wichtig.

Die Lage des Fußgängerüberwegs muss in Bezug zur vorhandenen Mittelinsel etwa 6 m in Richtung Schönborner Hof verschoben werden, damit der Kfz-Verkehr in Richtung Willigisbrücke querende Fußgänger hinter der Kurve rechtzeitig erkennen kann.

Die Kosten für den Neubau des Fußgängerüberwegs betragen etwa 25.000 €, wobei der Anteil der neuen Beleuchtung mit etwa 16.000 € ins Gewicht fällt. Die Maßnahme kann im Jahr 2014 realisiert werden.

.Beschluss: 1

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation an der Querungshilfe der Löherstraße wird zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Umbau der Querungshilfe zu einem Fußgängerüberweg wird zugestimmt (Anlage 2), wobei die vorgeschlagene Markierung des Radweges „bis zum Fußgängerüberweg“ fortgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Bezüglich des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.01.2012 teilt die Verwaltung mit, dass dieser Antrag im Rahmen des Radverkehrskonzepts behandelt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:17 Uhr