SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Sanierung der Sanitäranlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 23.10.2013 ö Beschließend 11sps/2/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 02.08.2012 beantragt der SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V. (706 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:

Sanierung der Sanitäranlagen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 44.810,00 €.

Für diese Baumaßnahme wurde am 02.08.2012 ein Antrag auf  Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.

Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.

Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.

Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.

Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.

Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.

Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 29.08.2012
erteilt.

Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 15.000,00 €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

Dem SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 02.08.2012 zu den Kosten der Sanierung der Sanitäranlagen ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachge- wiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr