Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2014 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und eingehend besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze lag während der Auslagefrist vor der Jugendhilfeausschusssitzung zur Einsichtnahme aus. Den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern wurde zusätzlich eine Ausfertigung dieser Aufstellung zugeleitet.
In dem vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten, welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschussanträge usw. bis September 2011 eingereicht bzw. vorlagereif waren; Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon, Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen etc. sind nicht enthalten. Ebenso fehlen die Ansätze für BAföG, weil es sich hier um die Weiterleitung von Bundesmitteln handelt.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge
(ohne Personalkosten, ohne BAföG)
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Ist 2012
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Soll 2013
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Soll 2013
+ (NH)
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Ansatz 2014
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Einnahmen (ohne BAföG)
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9.805.614,96
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9.398.500
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9.925.700
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9.419.600
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Ausgaben (ohne BAföG)
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19.734.182,67
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19.403.400
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20.640.900
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19.419.800
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Abgleich
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9.928.567,71
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10.004.900
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10.715.200
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10.000.200
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Kurz zur Systematik der beiliegenden Listen:
Auf den Seiten 5 - 57 werden für jede Haushaltsstelle die Einnahmen und Ausgaben aufgeführt. Seite 3 und 4 geben frühere Darstellungen wieder und sind aktuell ohne Bedeutung.
Bei der Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen fort, was bereits im Nachtrag erkennbar war.
Bei den Ferienmaßnahmen steigen die Kosten durch höhere Teilnehmerzahlen (# 4512). Das gleiche gilt für die Bereiche Jugendhaus (# 4600), JUKUZ (# 4601) und die Stadtteiljugendtreffs (# 4603, # 4605), wo das Angebot der Nachfrage angepasst wird. Wenn wir dabei noch berücksichtigen, dass auch die Jugendverbände ihr Angebot ausgeweitet haben, können wir hier eine sehr positive Entwicklung feststellen: Kinder und Jugendliche nutzen die Angebote, was nicht in allen Städten und Kreisen der Fall ist.
Die Betriebskostenförderung für Kindergärten # 4641.7008 nimmt zu. Die Zunahme wird sich noch steigern, wenn neu gebaute Krippen in Betrieb gehen. Die Ausgabensteigerung für das städtische Förderprogramm für Familienstützpunkte (# 4650.7060) halten sich in Grenzen, weil voraussichtlich 2014 nur 2 neue Einrichtungen hinzukommen. Sie bleiben unter den Einsparungen, die entstehen, weil die 100,- € Zuschuss des Landes (Zuschuss zu den Kindergartengebühren im dritten Kindergartenjahr) die Kosten der Stadt bei Beitragsübernahmen senkt.
Noch nicht absehbar sind die Kosten für den Ausbau der frühen Hilfen.Es ist noch unklar, wann und in welchem Umfang freie Träger die notwendigen Angebote machen können. Die Zuschüsse nach dem Kinderschutzgesetz wurden inzwischen vom Bund angewiesen.
Da bei der Verwendung eine Fülle von Vorgaben erfüllt werden muss, ist noch unklar, inwieweit wir die Mittel nach dem tatsächlichen Bedarf einsetzen können.
Da die Verwendung in erster Linie für den medizinischen Bereich vorgesehen ist (Familienhebammen, Familien-Kinderkrankenschwestern) werden wir weiterhin Eigenmittel für aufsuchende pädagogische Fachprogramme benötigen.
Eine Erhöhung des Ansatzes würde jetzt noch keinen Sinn machen, weil uns noch keine Absichten freier Träger bekannt sind, Fachkräften die Fortbildung in den benötigten Programmen zu ermöglichen.
Wir halten diesen Bereich aber nach wie vor für die wichtigste Entwicklungsaufgabe in der Jugendhilfe. Für eine gute Umsetzung haben JHA und Stadtrat durch das Förderprogramm „Familienstützpunkte“ die Weichen richtig gestellt.