Zuschussantrag Erthal-Ensemble; Theater für Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 27.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 27.11.2013 ö Beschließend 7kss/3/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Erthal-Ensemble wandte sich mit Schreiben vom 11. April 2013 an die Stadt Aschaffenburg mit dem Antrag, die Arbeit im Bereich „Theater für Schulen“ finanziell zu fördern.

Das Erthal-Ensemble betreibt das Erthaltheater als Privattheater,  das seit 2009 ohne Zuschüsse arbeitet. Für den Theaterbetrieb fällt eine Jahresmiete in Höhe von 24.000 € an. Der Spielplan ist auf die Bedürfnisse von Schulen zugeschnitten: In jeder Spielzeit stehen Stücke auf dem Programm, die auf den Lehrplänen von Gymnasien und Realschulen stehen. In der Vergangenheit waren das z.B. Büchners „Woyzeck“, Shakespeares „Macbeth“, Albees „Wer hat Angst vor Virginia Woolf“, Goethes „Faust“ oder Schillers „Räuber“. Die Saison 13/14 wurde mit Lessings „Emilia Galotti“ eröffnet.

Zu den genannten Produktionen werden geschlossene Schulvorstellungen angeboten, die Verantwortlichen stehen in engem Kontakt zu den Lehrkräften. Im Anschluss an die Vorstellungen gibt es regelmäßig Möglichkeit zur Diskussion und Aussprache. In der Saison 12/13 besuchten rund 1200 Schülerinnen und Schüler Aschaffenburger Schulen die geschlossenen Schulvorstellungen des Erthal-Ensembles.

Der reguläre Eintrittspreis beträgt im Erthal-Theater 18 €, der reduzierte Schülerpreis 11 €. Um das Angebot der Schulvorstellungen aufrechterhalten zu können, beantragt das Erthal-Ensemble die Übernahme des Differenzbetrags in Höhe von 7 € pro Schüler durch die Stadt Aschaffenburg als kulturellen Zuschuss für die Förderung der Schultheatervorstellungen.


Für die Förderung der Schultheatervorstellungen des Erthal-Ensembles werden folgende Richtlinien vorgeschlagen:

1.        Die Stadt Aschaffenburg fördert das Schülervorstellungen des Erthal-Ensembles mit Veranstaltungen, die im Erthal-Theater stattfinden, jährlich bis auf Widerruf in Höhe des nachgewiesenen Differenzbetrags zwischen dem normalen Eintrittspreis und dem ermäßigten Schülerpreis bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der HHST 3000.7091 bereitgestellt.

2.        Die Förderung der Stadt Aschaffenburg ist an folgende Richtlinien gebunden:

a.        Das Angebotsprofil des Erthal-Ensembles enthält Programme, die sich in besonderer Weise für Jugendvorstellungen eignen.
b.        Das Erthal-Ensemble stimmt sich bei der Programmdisposition mit dem Programm des Stadttheaters ab, um terminliche und inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden.
c.        Das Erthal-Ensemble ergänzt das Jugendtheaterprogramm des Stadttheaters in sinnvoller Weise. Die Förderung bezieht sich auf den Fehlbetrag, der zwischen dem regulären Eintrittspreis und dem ermäßigten Schülerpreis entsteht. Berücksichtigt werden dabei nur Schülerinnen und Schüler Aschaffenburger Schulen.

3.        Für die Auszahlung des Zuschusses gelten folgende Modalitäten:

a.        Das Erthal-Ensemble legt der Stadt Aschaffenburg zu Beginn eines Rechnungsjahres eine Terminübersicht mit den vorgesehenen Schülervorstellungen und der zu erwartenden Besucherzahl Aschaffenburger Schulen vor. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag zwischen regulärem und ermäßigtem Eintrittspreis wird als Grundlage für die Errechnung des Fehlbetrags herangezogen. 80 Prozent des so errechneten Fehlbetrags können bis zu einem Betrag von 4.000 € als Abschlagszahlung geleistet werden.
b.        Nach Vorlage der Veranstaltungsabrechnungen zu den Schülervorstellungen erhält das Erthal-Ensemble den tatsächlich nachgewiesenen Fehlbetrag zwischen regulärem und für Schüler ermäßigtem Eintrittspreis bis zu einem Betrag von 5.000 €. Ist die Abschlagszahlung höher als das nachgewiesene Defizit, muss der zuviel gezahlte Betrag an die Stadt Aschaffenburg zurück überwiesen werden.
c.        Die Regelung tritt ab dem Kalenderjahr 2013 in Kraft.

.Beschluss:

Der Kultur- und Schulsenat beschließt, das Erthal-Ensemble für Veranstaltungen des Schultheaters unter Zugrundelegung der nachfolgenden Richtlinien bis zu einem Betrag von 5.000,-- Euro pro Kalenderjahr zu unterstützen. Die Förderung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2013. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 3000.7091 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:05 Uhr