Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2013 ö Beschließend 11pl/17/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.

Der Kindergarten St. Konrad betreibt seit einigen Jahren eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Da diese Plätze nicht ausreichen, werden daneben Kinder unter drei Jahren in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten betreut. Im Oktober 2013 besuchten insgesamt 27 Kinder unter drei Jahren Kindergarten und Krippe. Pädagogisch und organisatorisch notwendig wäre es, alle Kinder unter drei Jahren in der Kinderkrippe zu betreuen. Die geplanten neuen Krippenplätze sind aus diesen Gründen bedarfsnotwendig.
Da im Stadtteil neue Wohnbebauung geplant ist und sich das Gewerbegebiet in günstiger Entfernung befindet, ist auch künftig mit einer stabilen Nachfrage nach Krippenplätzen zu rechnen.

Zu 2.

Die künftigen Betreiber, Frau Kunkel und Frau Richartz, planen die Einrichtung einer „Integrativen Kinderkrippe“ in der Elisenstraße.  Von den insgesamt 20 Krippenplätzen sieht das Konzept 4 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder vor. Integrative Plätze für Krippenkinder gibt es in Aschaffenburg bisher noch gar nicht.
Der Krippenstandort liegt im Bahnhofsquartier in dem es bisher noch keine Krippenplätze gibt. Die geplanten Plätze wären ein wichtiges Betreuungsangebot für die Anwohner, für Eltern, die im Quartier arbeiten und evtl. sogar für Eltern, die ihren Arbeitsplatz mit der Bahn oder mit Bussen über den Hauptbahnhof/ROB erreichen.
Aus diesen Gründen sind die geplanten neuen Plätze bedarfsnotwendig.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014

1.        12 weitere Krippenplätze  im Kindergarten St. Konrad, Gänsruh, des St. Konrad-Vereins sowie

2.        20 Krippenplätze in der neuen Kinderkrippe Kinderträume, Elisenstraße, Betreiber Frau Kunkel / Frau Richartz

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr