Antrag der Fa. Transgas Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.10.2012 ö Beschließend 3uvs/9/3/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG nutzt in der Schippnerstr. 5, 63741 Aschaffenburg, ihr Betriebsgrundstück bereits als Umschlag- und Verteillager für Flüssiggas. Das Lager dient dem Umschlag von Flüssiggas aus unterirdi­schen Druckbehältern, die über Eisenbahnkesselwagen gefüllt werden. Das Flüssiggas wird in Straßentankwagen und mobilen Druckgasbehältern umgefüllt und umgeschlagen. Mit der Flaschenfüllstation werden Druckgasbehälter (Flüssiggasflaschen) von 5 kg, 11 kg und 33 kg befüllt. Das Umschlaglager besitzt hierfür eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Mit Einreichen der Antragunterlagen vom 10.07.2012, Eingang der letzten Nachforderungen am 30.08.2012, beantragte die Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG die Änderung der bestehenden Anlage gemäß § 16 BImSchG. Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 06.09.2012 als vollständig bestätigt.

Inhalte der beantragten Änderungen sind:

?        Erhöhung der bereitgestellten Flüssiggasflaschen auf nunmehr 100 t
?        Befüllung der unterirdischen Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen
?        Teileinhausung der Laderampe der Flaschenfüllstation

Die Antragstellerin plant nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Änderungen zu beginnen und diese noch möglichst im Jahre 2012 zu beenden.

Mit der geplanten Erhöhung der jährlichen Umschlagmenge, benötigt die Firma TransGas größere Menge an Flüssiggasflaschen, die in Paletten bereitgestellt werden. Die bereits ge­nehmigte Bereitstellungsfläche wird dabei nicht in Länge oder Breite, sondern ausschließlich in der Höhe erweitert, in dem die Paletten übereinander gestapelt werden. Die bereitgestellte Menge erhöht sich auf der Abstellfläche von 30 t auf 90 t. Auf der Fläche der Laderampe der Abfüllanlage verbleibt es dabei bei einer Menge von 10 t.

Die derzeitige Anlieferung von Flüssiggas erfolgt ausschließlich über Eisenbahnkesselwa­gen. Um jedoch flexibler auf erhöhte Nachfragen bzw. auf Problemen in der Infrastruktur (Gleisreparaturen u.ä.) reagieren zu können, ist es notwendig die Anlieferung von Flüssiggas auch mit Straßentankwagen (TKW) zu ermöglichen. Die Entleerung soll mittels der TKW-Station stattfinden, die vorhanden, jedoch bisher nicht genutzt wurde und technisch dafür ausgerüstet ist.

Die Flaschenfüllhalle dient zur Abfüllung der leeren Flüssiggasflaschen, vorgelagert ist hierzu eine Laderampe für die Annahme und Ausgabe der Flaschen. Besonders im Winter kommt es an der Laderampe durch Eis und Schnee zu erheblichen Gefahren für die Mitarbeiter. Um der Rutsch- und damit der Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter entgegenzuwirken, ist es notwendig, Streumittel auf die Fläche auszubringen. Durch die erforderliche Streusalzaus­bringung wiederum, wird die Flaschenkettenförderanlage einem erhöhten Verschleiß ausge­setzt. Um einen entsprechenden Witterungsschutz zu erhalten, beantragt die Firma Trans­Gas eine dreiseitig umlaufende Wellblechverkleidung, die von der Dachkonstruktion bis auf maximal 2,80 m über die Fahrbahnoberfläche reichen soll. Weiterhin soll eine verschiebbare LKW-Plane unter dieses Wellblech angebracht werden, damit bei ungünstigen Witterungs­einflüssen die Laderampe geschlossen werden kann.

Die von der Anlage ausgehenden Geräusche überschreiten auch nach der Anlagenänderung die in der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgesetzten Richt­werte nicht, weil keine Änderungen des Betriebsablaufes stattfinden. Lediglich der An- und Ablieferungsverkehr durch LKW erhöht sich. Dies ist insoweit zu vernachlässigen, da sich das Betriebsgelände in einem gewerbegeprägten Gebiet befindet. Weiterhin ist die Anliefe­rung von Flüssiggas nur in Ausnahmefällen geplant, sodass der zusätzliche LKW-Verkehr als nicht relevante Erhöhung anzusehen ist.

Nach Aussage der beteiligten Fachämter sind die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen auch für die geplanten Änderungen als ausreichend zu betrachten. Da die Anlage der Stör­fallverordnung unterliegt, ist zudem der erforderliche Sicherheitsbericht und der Feuer­wehreinsatzplan entsprechend anzupassen und der Stadt Aschaffenburg vorzulegen.

Ein zusätzlicher Anfall an Abfall ist über den genehmigten hinaus nicht zu erwarten.

Durch die Erhöhung des Vorrates an Flüssiggasflaschen sowie die Befüllung der Lagerbe­hälter mittels Straßentankwagen, erfüllt die Anlage der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 4 BImSchG, weil die Anlage im Anhang zur 4. BImSchV unter der Ziffer 9.1 Spalte 1 aufgeführt ist.

Die Anlagenbetreiberin beantragte, dass die Stadt Aschaffenburg von einer Öffentlichkeits­beteiligung absehen soll. Diesem Antrag konnte entsprochen werden, da durch die bean­tragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu be­fürchten sind.

Die aufgrund des § 3a UVPG durchgeführte allgemeine Vorprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass durch die Gesamtanlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträg­lichkeitsprüfung unterbleibt, wurde gem. § 3 a Satz 2 UVPG im Main-Echo vom 21.09.2012 öffentlich bekanntgegeben.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Stellen beteiligt:

?        Untere Immissionsschutzbehörde/ Abfallbehörde/ Wasserbehörde – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
?        Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauordnungsamt/Stadtplanungsamt
?        Amt für Brand- und Katastrophenschutz
?        Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft – Tiefbauamt
?        Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt

Der Änderung der Anlage stimmten alle beteiligten Stellen, teilweise unter Auflagen und Bedingungen zu, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.

.Beschluss:

Der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG, für die Erhöhung der bereitgestellten Flüssiggasflaschen auf nunmehr 100 t, Befüllung der unterirdischen Lagerbehälter aus Straßentankwagen, Teileinhausung der Laderampe der Flaschenfüllstation, der Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der beteiligten Fachbehörden und –stellen in die Genehmigung mit aufgenommenen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:16 Uhr