Entscheidung über die personelle Aufstockung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 06.02.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 06.02.2014 ö Beschließend 7jha/1/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Frühjahr letzten Jahres beantragte die Caritas die personelle Erweiterung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern um eine Psychologenstelle.
In der beiliegenden Begründung wies die Caritas auf neue zusätzliche Aufgaben und lange Wartezeiten für Klienten hin. Durch diese Entwicklungen entspricht die personelle Ausstattung der Beratungsstelle nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die letzte personelle Anpassung ist 23 Jahre her. Der Zuwachs an Aufgaben speist sich vor allem aus 3 Quellen:
1.        Die Zahl der Klienten steigt seit 10 Jahren kontinuierlich an.
2.        Das Familiengericht weist zunehmend besonders schwierige und anspruchsvolle Fälle der Beratungsstelle zu. Dieser Prozess hat sich durch das neue Familiengerichtsgesetz noch verstärkt.
3.        Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt fachliche Beratungsmöglichkeiten für die Beurteilung von Kindswohlgefährdungen. Die Beratung muss anonym für Mitarbeiter z.B. aus den Bereichen Kindergarten und Schule von „Insofern erfahrenen Fachkräften (Insofas) angeboten werden.
Die Argumentation der Caritas war für das Jugendamt gut nachvollziehbar.
Probleme zeigten sich bei der Finanzierung. Nach dem geltenden Finanzierungsmodell hätte die Caritas 10% der zusätzlichen Personalkosten
(ca. 80.000 € Arbeitgeber Gesamtkosten) aus Eigenmitteln aufbringen müssen. Dazu sah sie sich nicht in der Lage und beantragte deshalb eine Vollfinanzierung der neuen Stelle durch die Stadt. Da grundsätzlich nicht auf einen Eigenanteil eines Freien Trägers verzichtet werden kann, wurden Verhandlungen geführt, um einen Kompromiss zu finden. Das konnte nur gelingen, wenn ein neues Modell für die Gesamtfinanzierung gefunden wurde. Bisher wurden von der Stadt 90% der Kosten für das pädagogische Personal und 50% der Kosten für nicht-pädagogisches Personal und Sachleistung übernommen. Das bedeutete im Jahr 2013 eine (geplante) Kostenaufteilung wie folgt:
Personalkosten                                                232.400,-        Zuschuss 209.000,-
Sachkosten + nicht-pädagogisches Personal                103.000.-        Zuschuss   51.528,-                                Summen                                335.400,-                      260.000.-

Durch Kostensteigerungen im Personalbereich (Tariferhöhungen) musste die Caritas teilweise mehr als 20% Eigenanteil erbringen.
Der Vorschlag für die neue Kostenaufteilung der von Caritas und Jugendamt getragen wird lautet:
Personal (insgesamt)                Zuschuss: 87%
Sachkosten                        Zuschuss: 56%

Das würde in absoluten Zahlen (inklusive Zusatzstelle und angepasster Sachkosten) bedeuten:
Personalkosten                356.000,-        Zuschuss:        309.720,-
Sachkosten                          70.000,-        Zuschuss          39.200,-
                               426.000,-                        348.920,-

Es handelt sich hier um eine Beispielrechnung, die aber zeigt, dass in absoluten Zahlen sowohl der städtische Zuschuss, als auch der Eigenanteil der Caritas steigen. Die Stadt trägt die Kosten also nicht alleine. Das Jugendamt findet das vertretbar und bittet den Ausschuss um Zustimmung.

.Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zur personellen Aufstockung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Aschaffenburg zu (Anlage 4).
Er empfiehlt dem Plenum des Stadtrates dem Vorschlag ebenfalls zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:03 Uhr