Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2014 ö Beschließend 2pl/5/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Kindergarten St. Laurentius bietet seit 2012 30 Plätze für Schulkinder (Hortplätze) als Außengruppe in der Erthalschule an.
Das Angebot wird inzwischen von den Eltern immer stärker nachgefragt. Für das kommende Schuljahr haben sich insgesamt fast 50 Schulkinder für einen Betreuungsplatz angemeldet. Aus diesem Grund möchte der Träger ab September 2012 eine zusätzliche Hortgruppe eröffnen. Die bisher bereits überbelegte bestehende Gruppe soll reduziert, die Außenstelle dann mit zwei jeweils 25 Plätze umfassende Gruppen betrieben werden.
In Zusammenarbeit von Schulleitung, Träger und Verwaltung konnte ein genehmigungsfähiges Raumkonzept erarbeitet werden. Größere Investitionen sind derzeit nicht erforderlich. Angeschafft werden muss zunächst nur die Ausstattung der zusätzlichen Hortgruppe. Mittelfristig muss allerdings die als Kantine genutzte ehemalige Schulküche umgebaut werden. Sie entspricht nicht mehr den Anforderungen.
Für die zusätzlichen Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014  20 zusätzliche Hortplätze im Kindergarten St. Laurentius / Außengruppe Erthal-Schule als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:14 Uhr