Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.04.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2012 erstellt.
Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften.
Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.
.Beschluss:
Der Beteiligungsbericht 2012 (Anlage 4
) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:17 Uhr