Bildung des Jugendhilfeausschusses;
- Sitzverteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 12.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss wird gemäß Art. 22 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) neu gebildet.
2. Die insgesamt mit acht stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze im Jugendhilfeausschuss (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg) werden aufgrund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen mit vier Stadtratsmitgliedern als beschließenden Ausschussmitgliedern ohne Vorsitzenden bestellt.
Die übrigen vier stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 Abs.2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) werden in offener Abstimmung gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Vorschläge der CSU-Fraktion durch Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer und Herrn Stadtrat Werner Elsässer, der SPD Fraktion durch Frau Stadträtin Esther Pranghofer-Weide und
der GRÜNE-Fraktion durch Herrn Stadtrat Moritz Mütze, gewählt.
3. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg werden auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 AGSG) sechs Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses i
n offener Abstimmung gewählt.
4. Es werden insgesamt zehn beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 AGSG) und ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrates bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr