Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (11 WE und 14 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Josehph-Will-Straße, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 7uvs/7/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 07.04.2014, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.04.2014, beantragt die Firma Kalkan Immobilien GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern (11 WE bzw. 14 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße, Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit 11 bzw. 14 Wohnungen und Wohnflächen zwischen 55 und 106 m².

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 „Spessartgärten“. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.06.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt Es sind jedoch folgende Befreiungen erforderlich.

Von der Überschreitung der Viergeschossigkeit des östlichen Baukörpers um 1 Geschoss als Staffelgeschoss wird eine Befreiung erteilt ebenso zur Überschreitung der Traufhöhe des Vollgeschosses des östlichen Baukörpers um 1,39 m, weil damit trotzdem die Traufhöhe zum Straßenraum eingehalten wird und gleichzeitig die Steildachsituation der Bestandsbauten zitiert wird.

Von der Überschreitung der Baugrenze des östlichen Baukörpers um insgesamt 83,30 m² wird eine Befreiung erteilt, weil durch die Verschiebung des Baukörpers die Abstände zwischen den Gebäuden eingehalten werden.

Von der Überschreitung der Baugrenze des westlichen Baukörpers um insgesamt 33,59 m² wird eine Befreiung erteilt, weil durch die Verschiebung des Baukörpers die Abstände zwischen den Gebäuden eingehalten werden.

Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 26 Stellplätze, davon 2 Behindertenstellplätze, werden in der Tiefgarage nachgewiesen, ebenso wie die erforderlichen Fahrradabstellplätze. Der Kinderspielplatz für beide Gebäude wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Der Bebauungsplan sieht die Pflanzung von einem großkronigen Laubbaum je 300 m² Grundstücksfläche bzw. einem kleinkronigen Laubbaum je 200 m² Grundstücksfläche vor. Die Baumstandorte sind allerdings mit der Feuerwehr abzustimmen damit ein Konflikt zwischen Feuerwehraufstellflächen und Bäumen ausgeschlossen wird, denn die Tiefgarage unter dem Baukörper beschränkt die Möglichkeiten der Anpflanzung von Bäumen. Die entsprechende Baumzahl wird jedoch erfüllt.

Die Müllbox ist nach den Vorgaben des Bebauungsplanes einzugrünen.

Für die Pflanzung von insgesamt 10 Bäumen wird eine Kaution in Höhe von 5.000 € vorgeschlagen.

Für den erforderlichen Kinderspielplatz wird eine Kaution von 5.000 € vorgeschlagen.

Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 11 WE bzw. 14 WE und Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr