Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 6pvs/7/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Aufgabenstellung
Für die  Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Unterfranken. Mit der Lärmschutzwand soll die rund 890 m lange Lücke zwischen den Stadtteilen Strietwald und Damm geschlossen werden. Der Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) hat in seiner Sitzung am 11.3.2014 den Sachverhalt ausführlich beraten und der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Stadt Aschaffenburg befürwortet diesen Lärmschutz, da er  die Wohnverhältnisse in den der Autobahn nahe gelegenen Siedlungsräumen spürbar verbessert (Planfall). Für rund  500 Gebäude in Damm und Strietwald sind mit der hochabsorbierenden Lärmschutzwand Lärmminderungen von mindestens 1,5 dB(A) bis zu über 4 dB(A) gegenüber der Bestandssituation zu erwarten.
In ihrer Stellungnahme hat die Stadt Aschaffenburg die Autobahndirektion Nordbayern aber auch aufgefordert den Belangen der Fahrbachsiedlung nach Schutz vor Verkehrslärm ausreichend Rechnung zu tragen und aufzuzeigen, welche ergänzenden lärmschutztechnischen Maßnahmen hierfür geeignet sind. Durch die Lärmschutzwand werden durch Schallreflexionen an insgesamt 54 Gebäuden im Bereich der Fahrbachsiedlung leichte Erhöhungen der Schallpegel prognostiziert. Bei drei Gebäuden wurden Schallpegelerhöhungen zwischen 1 dB(A) und 1,2 dB(A) und bei 51  Anwesen Schallpegelerhöhungen kleiner als 1,0 dB(A) errechnet.
Die Autobahndirektion Nordbayern  ist dem Wunsch der Stadt Aschaffenburg nachgekommen und hat ergänzende Berechnungen in zwei Varianten durchgeführt um aufzuzeigen mit welchen Maßnahmen Lärmpegelerhöhungen im Bereich der Fahrbachsiedlung vermieden werden könnten .

2.        Variantenbetrachtung
Hierzu wurden 2 Varianten betrachtet:
Variante 1:  Erhöhung der Lärmschutzwände von 6 m auf 7 m
Bei der Variante 1 wurde untersucht, wie sich nördlich der A 3 zwischen  Bau-km 213+155 und 213+240 sowie zwischen Bau-km 213+365 und 213+420 eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände von 6m auf 7m auswirken würde. Auf der Fahrbachtal-Brücke wurde die bestehende Lärmschutzwand mit 4,50m berücksichtigt, da eine Wanderhöhung auf dem Brückenbauwerk statische Probleme mit sich bringen würde. Die Autobahndirektion errechnet aufgrund der Reflexionswirkung an der neu geplanten südlichen Lärmschutzwand auch weiterhin geringe Mehrbelastungen für die Fahrbachtal-Siedlung.

Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Planfall
Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Variante 1
Pegelsteigerungen
Tags/nachts
25
34
=0,5 dB(A)
26
17
>0,5 dB(A) =1,0 dB(A)
3
0
<1,0 dB(A) =1,2dB(A)

Die Kosten für die Variante 1 gibt die Autobahndirektion mit 290.000€ an.

Variante 2: Verlängerung der westlichen Lärmschutzwand um 180 m
In der Variante 2 wurde die vorhandene Lärmschutzwand mit 6m Wandhöhe in Richtung Westen bis über die Unterführung an der Steinbacher Straße hinaus verlängert. Die Wand beginnt bei Bau-km 212+975, wird über die Unterführung mit 4,50m Höhe geführt und verläuft dann bis zur vorhandenen Lärmschutzwand mit 6m Höhe weiter. Auch bei dieser Maßnahme würden geringe Mehrbelastungen für die Fahrbachtal-Siedlung verbleiben. Die Herstellungskosten lägen nach Mitteilung der Autobahndirektion bei ca. 300.000€.

Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Planfall
Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Variante 2
Pegelsteigerungen
Tags/nachts
25
32
=0,5 dB(A)
26
10
>0,5 dB(A) =1,0 dB(A)
3
0
<1,0 dB(A) =1,2dB(A)

3.        Bewertung
Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch die beiden Varianten nur sehr geringe Pegelminderungen im Vergleich zum Planfall der Planfeststellung erzielt werden können. An den drei am stärksten durch die Reflexionen betroffenen Gebäude betragen die Verringerungen des Schallpegels je nach Variante gegenüber dem Planfall zwischen 0,2 dB(A) bis 0,7 dB(A). Je nach Immissionsort belaufen sich dann die Schallpegelerhöhungen gegenüber dem Bestandsfall nach Umsetzung der Varianten 1 oder 2 aber immer noch auf 0,3 dB(A) bis 1,0 dB(A).
Änderungen des Schallpegels durch Verkehrsgeräusche sind erst ab einer Pegeländerung von etwa 1 dB(A) hörbar, eine Erhöhung oder Erniedrigung des Verkehrslärmpegels wird ab etwa 3 dB(A) spürbar wahrgenommen. Durch den Bau der Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen liegen die Schallpegeländerungen im Planfall aufgrund von Reflexionen damit bei lediglich drei Gebäuden im hörbaren Bereich.
Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg wird daher die Verwirklichung der Lärmschutzwand gemäß Planfeststellung weiterhin befürwortet da sie spürbare Lärmminderungen für die Stadtteile Damm und Strietwald ergibt. Eine Umsetzung der neu gerechneten Varianten ist aufgrund der geringen Veränderungen und den Baukosten unverhältnismäßig. Den am stärksten durch die Reflexion betroffenen Immissionsorten könnten im Bedarfsfall Förderungen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen angeboten werden.  Eine weitere Stellungnahme durch die Stadt Aschaffenburg wird nicht veranlasst.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zur ergänzenden Lärmschutzberechnung der Autobahndirektion Nordbayern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. Eine weitere Stellungnahme durch die Stadt Aschaffenburg wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:11 Uhr