Bestellung des Jahresabschlussprüfers für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 sowie 2013 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten beiden Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2014.
.Beschluss:
Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr