Im Sportentwicklungsplan für die Stadt Aschaffenburg vom 03.10.2009 wird vorgeschlagen, in Abständen von 5 Jahren den Bedarf an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine für die Stadt Aschaffenburg zu ermitteln und den Sportentwicklungsplan entsprechend Fortzuschreiben. Da hier Überschneidungen mit den Schulen und dem Schulsport gegeben sind ist es sinnvoll den Schwerpunkt um den Bereich Schulen zu erweitern.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.04.2013 wurde im Zusammenhang mit der Öffnung der Hallen an Samstagen und in den Ferien festgelegt, dass der Bedarf an Sportstätten im Abstand von 5 Jahren zu ermitteln ist. Die nächste Bedarfserhebung ist für das Jahr 2015 vorgesehen.
Am 30.06.2014 wurde das Gutachten des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg über die aktualisierten Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg dem Stadtrat vorgestellt. In diesem Gutachten wurde bei den Empfehlungen u.a. folgendes ausgeführt: „Aufgrund des rechnerischen Defizits ist auch eine mögliche Erweiterung der Hallenkapazitäten durch einen Neubau denkbar. Diesbezüglich sind jedoch diverse Faktoren (Nachhaltige Finanzierung, Standort, Betreiberform etc.) zu berücksichtigen. Für ein solches Vorhaben sollte frühzeitig eine Arbeitsgruppe initiiert werden, die alle relevanten Akteure umfasst und sich mit der Konzipierung und möglichen Umsetzung beschäftigt. Die externe Moderation eines solchen Prozesses ist empfehlenswert.“ Mit Beschluss des Stadtrats vom 30.06.2014 wurde die Verwaltung beauftragt eine Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ zu gründen.
Der Bedarf an Sportstätten (Hallen, Sportplätze u.ä.) ist ein wesentlicher Bestandteil des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg. Es ist aus diesem Grund sinnvoll den Sportentwicklungsplan, nach Feststellung der Bedarfe an Sportstätten, fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Weiterhin ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ mit in den Prozess der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans einzubeziehen.
Die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans ist nur in Zusammenarbeit mit einem externen Partner (z.B. Institut für Sportwissenschaft und Sport Universität Erlangen-Nürnberg) möglich. Weiterhin könnte die Moderation der Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“, wie im v.g. Gutachten empfohlen, durch den externen Partner erfolgen.
Für die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans entstehen voraussichtlich in den Jahren 2015 und 2016 Kosten in Höhe von jährlich ca. 20.000 €. Die Kostenschätzung beinhaltet den voraussichtlichen Aufwand für die Aktualisierung der Bestandsdaten, Bedarfserhebung, die Begleitung der Arbeitsgruppe Schwimmen, die Durchführung von 3 halbtägigen Workshops im Rahmen einer kooperativen Planung sowie Evaluation und Erstellung eines aktualisierten Sportentwicklungsplans. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans im Jahr 2015 begonnen und im Jahr 2016 abgeschlossen werden.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Bedarf an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine und Schulen in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Partner für die Stadt Aschaffenburg zu ermitteln und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans zu veranlassen. Die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ und die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg über die aktualisierten Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg sind in diesen Prozess mit einzubeziehen.
Dem Stadtrat sollte durch den Sportsenat empfohlen werden, die voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 von jährlich ca. 20.000 € bei Hhst. 0.5500.6551 zur Verfügung zu stellen.