Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 durch die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.12.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 7uvs/11/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 13.10.2014, beantragt die NESKA Bauträger GmbH Aschaffenburg die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umsetzung des Bebauungsplans „Spessartgärten“ im Rahmen der Umwandlung der ehemaligen US-Wohnflächen. Der Bauherr plant den Bestandsbau abzubrechen und einen Neubau zu errichten, was im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ist. Auf dem insgesamt 2.060 m² großen Grundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 27 Wohnungen mit 3 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss sowie 39 Grad Satteldach und eine Tiefgarage mit 17 Stellplätzen errichtet werden. Weiter werden 13 ebenerdige Stellplätze hergestellt.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 22.10.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 „Südwestlich Medicusstraße“, der für das Baugrundstück die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:51 Uhr