Für die Modernisierung des Rathauses und Sitzungssaalgebäudes wurde am 24.11.2008 im Plenum der Bau – und Finanzierungsbeschluss mit einer Kostenschätzung in Höhe von
14.9 Mio. € gefasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kostenberechnung und einen Bauzeitenplan zu erstellen, sowie den Bauantrag einzureichen. Hierzu wurde das Architekturbüro Haase, Karlstadt, gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.08.2009 (Feriensenat) beauftragt.
Im Juli 2011 wurden der Bauantrag eingereicht und die Gesamtkosten mit 18.9 Mio. € ermittelt.
Nach Vorlage der Baugenehmigung wurde die abschnittsweise Sanierung untersucht.
Um finanzierbare Abschnitte bilden zu können, wurde zunächst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Lichtkuppel) vorgezogen. Dabei wurde insbesondere die Dringlichkeit (Feuchteschäden, Undichte, Sicherheit etc.), sowie die Sanierung im laufenden Betrieb berücksichtigt.
Die daraus abgeleitete Bauabschnittsbildung sichert förderfähige Maßnahmen vorrangig für den Bereich der Denkmalpflege.
Daraufhin wurde für den 1. Sanierungsabschnitt der Gebäudehülle ein VOF – Verfahren für die Architektenleistungen durchgeführt (Plenum 10.03.2014). Das Architekturbüro Bernhardt + Partner, Darmstadt, erhielt den Zuschlag aus dem VOF-Verfahren und wurde gemäß Stadtratsbeschluss (Plenum 30.06.2014) mit der Gebäudehüllensanierung Rathaus beauftragt.
Die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüros Bernhardt + Partner für die Gebäudehüllensanierung schließt mit 6.5 Mio. € brutto ab und gliedert sich in 5 Bauabschnitte.
Folgende Jahresplanung ist vorgesehen:
Jahr Bauabschnitte Maßnahme Kosten Haushaltsansatz
2014 Planung 700.000 €
2015 1. Dachsanierung Gebäudeteil B (Flachbau) 285.000 € 100.000 € + Reste
2016 2. Fassadensanierung Gebäudeteil B 1.540.000 € 1.500.000 €
2016/17 3. Dachsanierung Gebäude A (Hochhaus) 1.075.000 € +1.0 VE
2017 4. Sanierung Innenhof + Lichtkuppel (Hochhaus) 1.085.000 € 2.000.000 €
2017/18 5. Fassadensanierung Gebäude A (Hochhaus) 2.515.000 € 2.200.000 €
6.500.000 € 6.500.000 €
Für die Gebäudehüllensanierung können Fördermittel aus der Denkmalpflege beantragt werden. Förderbewilligungen für die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Rathaus lagen 2006 von der bayerischen Landesstiftung (Pauschal) und vom Entschädigungsfond (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) vor. Diese Bewilligungen wurden zwischenzeitlich zurückgezogen und müssen für den 1. Sanierungsabschnitt der Gebäudehülle neu beantragt werden.
Weitere Zuschüsse sind bei der Städtebauförderung und bei energetischen Förderstellen anzufragen und können erst nach Antragsstellung beziffert werden.
Mit dem 1. Bauabschnitt der Gebäudehüllensanierung sollen dringend Bauschäden und Undichtigkeiten behoben, Energieverbrauch und Energiekosten reduziert, Sonnenschutz und Arbeitsplatzbedingungen verbessert und das Rathaus als Baudenkmal saniert und gesichert werden. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll 2015 begonnen werden.