Zu 1: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 01.09.2014 bis 06.10.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt neun schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen neun Stellungnahmen stammen drei Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (davon eine Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, eine von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und eine von einer GmbH). Von vier Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange wurden schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben, zwei weitere schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen stammen von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion).
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 22.12.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 2.2.1 bis 2.2.4 und 3.1.1 bis 3.1.2 behandelt, erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, wurden in drei Schreiben von privater Seite Anregungen und Bedenken oder Hinweise vorgebracht. Die Anregungen eines unmittelbar vom Bebauungsplan betroffenen Grundstückseigentümers können Berücksichtigung finden; die in zwei Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern gegebenen Bedenken, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, können allerdings nicht berücksichtigt werden.
Weiterhin sind während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen zur Planung von vier Trägern öffentlicher Belange und von zwei städtischen Dienststellen eingegangen. Diese wurden zur Kenntnis genommen. Sie können, ohne dabei die Grundzüge der Planung zu berühren, in Plan und Begründung weitestgehend berücksichtigt werden.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 30.06.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 22.12.2014 kann als Satzung beschlossen werden.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2014 und der Begründungsentwurf gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 22.12.2014 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
In der Planzeichnung, den Festsetzungen und den Hinweisen im Bebauungsplan:
- Redaktionelle Korrektur durch Streichung des in der Legende verwendeten Planzeichens „o: offene Bauweise“ und Ersatz durch das Planzeichen „a: abweichende Bauweise“, wie dies bereits im Plan und in den textlichen Festsetzungen enthalten war.
- Löschung der Zweckbestimmung Tiefgarage in den Baugebieten WA2 und WA3
- Ergänzung der Nummer des Flurstückes xxx (Transformatorenstation)
- Einfügen des Planzeichens „Maßangaben (in Meter)“ unter „Sonstige Planzeichen“
- Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
- Ersatz der Worte „Im Baufeld WA1“ durch die Worte „Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes“ in der Festsetzung I.2, weil die abweichende Bauweise im gesamten Plangebiet gelten soll. Diese textliche Klarstellung stellt lediglich eine Präzisierung der zulässigen Ausmaße des Baukörpers dar, die bereits nach den Festsetzungen des ausgelegten Planes schon möglich gewesen wären.
- Ersatz des Verweises auf die Festsetzung I.5.2 durch einen Verweis auf die Festsetzung I.6.2
- Ergänzungen unter „Hinweise durch Text“ mit den Überschriften „Sicherstellung einer geordneten Grundstücksentwässerung“, „Artenschutz“ und „Baumfällungen“
- Sonstige einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie textliche Präzisierungen
In der Begründung zum Bebauungsplan:
- Einfügung des Punktes „11. Abwägung“
- sonstige Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen