Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg durch Änderung der Bezeichnung des Hauptsenates und Aufgabenerweiterung des Hauptsenates; - Interfraktioneller Antrag der SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 03.11.2014 - Antrag Nr. 4 der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.03.2015 ö Beschließend 3pl/4/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums am 02.03.2015 stimmte der Stadtrat grundsätzlich einer Umbenennung des Hauptsenates in Haupt- und Finanzsenat und einer Erweiterung der Aufgaben dieses Senates im Rahmen der Eckpunkte zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg zu. Ursächlich hierfür sind die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltes der Stadt Aschaffenburg.

Daher ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg notwendig, für die das Plenum zuständig ist (Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO sowie § 20 Nr. 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg).

Eine Synopse mit den Änderungen liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg vom 05.05.2014, zuletzt geändert durch Beschlüsse des Stadtrates vom 12.05.2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 5 Satz 6 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 Buchstabe a) Nr. 1 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

3. In § 6 Abs. 1 Buchstabe a) Nr. 9 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

4. In § 7 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

5. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 wird folgender Satz neu eingefügt:

„Wirtschaftliche Vorprüfung von erheblichen finanziellen Ausgaben in Höhe von mehr als 50.000 € (brutto) vor einer Beschlussfassung in den zuständigen Senaten oder im Plenum. Dies gilt nicht für Ersatzbeschaffungen oder Vergaben bei Projekten, für die bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt sind.“

6. In § 10 Abs. 2 Nr. 15 Satz 2 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

7. In § 10 Abs. 4 Satz 2 wird das Wort „Hauptsenat“ durch das Wort „Haupt- und Finanzsenat“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2015 11:10 Uhr