Bericht zum Antrag von Frau Stadträtin Martina Fehlner vom 17.02.2015 wegen "Bewerbung der Stadt Aschaffenburg als Gesundheitsregion-plus"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.03.2015 ö Beschließend 8pvs/3/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Anfang Februar 2015 die Oberbürgermeister und Landräte darüber informiert, dass der Aufbau von Gesundheitsregionen angestrebt und finanziell unterstützt wird. Es sollen mit der Förderung „Geeignete Kommunikations- und Koordinationsstrukturen“ geschaffen werden. Die Förderung wird über 5 Jahre gewährt, kann bis zu 70% der Kosten betragen und ist auf 50 000 € pro Jahr gedeckelt.

Zielsetzung und Handlungsfelder

Die Gesundheitsregion soll sich um eine Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung bemühen. Es geht darum Gesundheitsförderung und Prävention optimal zu verknüpfen. Dabei sollen in das Projekt alle relevanten Akteure aus Politik, Heilberufen und Medizin, der Bildung, der Wirtschaft sowie der Sozial- und Jugendhilfe einbezogen werden.
Die Themenfelder und Zielgruppen, die bearbeitet werden sollen sind beispielsweise: gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung, Gesundheitsförderung rund um die Schwangerschaft, Kinder- und Jugendgesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit, spezielle Programme für Menschen mit Migrationshintergrund sowie gesunde Lebenswelten in allen Lebensphasen.

Ein wesentliches Element der Gesundheitsarbeit wird in der Schaffung geeigneter örtlicher Rahmenbedingungen gesehen. Dies ist umfassend zu verstehen, denn als Rahmenbedingungen werden infrastrukturelle Voraussetzungen des Verkehrs genauso gesehen wie soziale Gegebenheiten (Familienfreundlichkeit) oder medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Hospize, Selbsthilfegruppen o.Ä.). Das Konzept der Gesundheitsregion ist jedoch ausdrücklich offen für spezifische Fragestellung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten. Dazu gehört insbesondere auch die Entwicklung einer spezifischen Organisationsform, zu der sich die Träger der Gesundheitsregion verpflichten.

Umsetzung und Ablauf

Für die Gesundheitsregion ist jährlich ein Umsetzungsplan aufzustellen. Dieser Umsetzungsplan muss die vier Abschnitte Organisation, Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsversorgung sowie Sonstiges umfassen. Zur Umsetzung soll ein Gesundheitsforum als zentrales Leitungs- und Steuerungsgremium eingerichtet werden, das durch Arbeitsgruppen, die sich mit den Hauptaufgabengebieten befassen ergänzt wird. Außerdem ist eine Geschäftsstelle einzurichten. Sie ist Anlaufstelle für alle Mitglieder und dient als Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsforum und den Arbeitskreisen.

Weiteres Vorgehen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt dringend, dass sich die regionalen Akteure zusammenschliessen und die staatlichen Gesundheitsämter eine bedeutende Rolle im Prozess einnehmen. Daher empfiehlt sich bei der Einrichtung einer Gesundheitsregion im Raum Aschaffenburg die Kooperation mit dem Landratsamt Aschaffenburg. Anmerkung: Der Landkreis Miltenberg hat bereits eine Zusage für das Projekt und arbeitet eigenständig.
Zur Bindung der Zuschüsse ist ein Förderantrag zu stellen, der bis zum Jahr 2019 bewilligt werden kann. Voraussetzung hierfür sind entsprechende Beschlüsse der Gremien der Zuwendungsempfänger.

Zusätzlich zur Förderung der Gesundheitsregion können ergänzend aus den jeweils geeigneten Programmen Projektförderanträge gestellt werden. Dies sind beispielsweise regionale Gesundheitsversorgung, Förderung der ambulanten Hospizarbeit. Auf Nachfrage beim Staatsministerium wurde bestätigt, das es bayernweit großes Interesse an der Förderung gibt, und daher eine rasche Antragsstellung empfohlen wird, da die Bewilligung der Förderung derzeit nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt.

Die Stadt Aschaffenburg hat mit dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt Aschaffenburg für sich bereits alle notwendigen theoretischen inhaltlichen Voraussetzungen zur Antragstellung geschaffen. Außerdem verfügt die Stadt durch die kommunale Gesundheitsarbeit über eine Zahl von konkreten Kleinprojekten, die bisher im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Damm und Hefner-Alteneck-Viertel initiiert und finanziert wurden. Bestandteil der regionalen Gesundheitsarbeit könnten darüber hinaus auch die Veranstaltungen im Bereich Bildung des Bildungsbüros sein. Die bestehende Gesundheitsarbeit ist in verschiedenen Haushaltspositionen abgesichert. Die Kosten hierfür könnten in das Projekt eingebracht werden und um Zuschussmittel ergänzt werden. Nach einer ersten Übersicht könnten hierdurch zusätzliche Sachkosten in einer Größenordnung von ca.         14 000 € pro Jahr eingeworben werden. Dieselbe Vorgehensweise ließe sich auch bei Personalkosten vornehmen. Eine erste Abschätzung hat ergeben das hierfür circa 36 000 € eingewoben werden könnten. Der kommunale Mindestaufwand zum Erreichen des Höchstförderbetrags von 50 000 € kann daher ohne besondere Mühe nachgewiesen werden. Zusätzlich zum kommunalen Anteil können 10 % der Unkosten auch durch Zuschüsse Dritter für das Projekt gedeckt werden. Hier ließen sich die Aufwendungen der Krankenkassen einbringen.

Damit lägen die Voraussetzungen vor, um ohne zusätzliche Haushaltsbelastung einen Förderantrag zu stellen.

Es ist vorgesehen bis Ende März auf Verwaltungsebene mit dem Landratsamt eine abschließende Meinungsbildung über diese Teilnahme herbei zu führen und dann gegeben falls einen Förderantrag zu stellen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über das Projekt Gesundheitsregion in Kooperation mit dem Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2. Es ist vorgesehen bis Ende März auf Verwaltungsebene mit dem Landratsamt eine abschließende Meinungsbildung über die Teilnahme herbei zu führen und dann gegeben falls einen Förderantrag ohne zusätzliche Haushaltsbelastung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2015 08:15 Uhr