Neubau von 3 Mehrfamilienwohnhäusern mit 22 Wohneinheiten mit Garagen, Carports und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Floßhafen 29 durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 07.08.2014, 08.09.2014, 30.09.2014 und 21.11.2014, beantragt die Firma May Bauträger GmbH & Co., Aschaffenburg, den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 22 Wohneinheiten mit Garagen, Carports und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg Am Floßhafen 29 in Aschaffenburg.
Das Bauvorhaben umfasst die Herstellung von 2 Mehrfamilienhäusern direkt an der Straße Am Floßhafen sowie im rückwärtigen Bereich einer Gaststätte ein weiteres kleineres Mehrfamilienhaus. Das gesamte Baugrundstück liegt im Überschwemmungsbereich des Mains, die dort befindliche alte und bisher gewerblich genutzte Bausubstanz wird vollständig abgebrochen. Die einzelnen Gebäude haben eine Grundfläche von 213 m² mit 6 Wohneinheiten, sowie 349 m² und 352 m² mit je 8 Wohneinheiten. Durch die hochwasserbedingte Aufständerung befinden sich die Wohnungen des untersten Geschosses über dem Hochwasser „HQ100“. Im Hochwasserfall soll der Zu- und Abgang durch Stege und über Privatgrundstücke zur Obernauer Straße sichergestellt werden. Zusätzlich zum Gebäude ist für 31 Stellplätze die Errichtung von Garagen, einer Carportanlage sowie die Herstellung von offenen Stellplätzen geplant.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 06.10.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 11 „Floßhafen“, der als qualifizierter altrechtlicher Bebauungsplan übergeleitet wurde. Mit der erneuten ergänzenden planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.11.2014 wurde der Neuplanung als „planungsrechtlich im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zulässig“ zugestimmt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
–stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG Aschaffenburg zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 22 Wohneinheiten mit Garagen, Carports und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Floßhafen 29 in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.04.2015 08:17 Uhr