PL/5/9/15
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.04.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Möglichkeiten des persönlichen Fortkommens sind wesentlicher Teil einer guten Personalentwicklung.
Dem tragen das neue Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 05.08.2010 und die Verordnungen über den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt, hier die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18.11.2011, Rechnung. Diese Regelungen beinhalten Modelle der Ausbildungsqualifizierung und der modularen Qualifizierung.
Für die Ausbildungsqualifizierung wird ein enger gesetzlicher Rahmen (siehe §§ 30 - 33, 39 LlbG) gesetzt.
Für die Modulare Qualifizierung besteht ein Gestaltungsspielraum (siehe §§ 34 - 37, 40, 41 LlbG). Die oberste Dienstbehörde wird ermächtigt, hierfür ein Konzept zu erstellen (siehe § 35 LlbG).
Das in Anlage zur Beschlussfassung vorgelegte Konzept ist angelehnt an die Formulierungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Stadt Würzburg und wurde so vom Bayerischen Landespersonalausschuss genehmigt.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
1. Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der Tagesordnungspunkt Nr. 2 der
nichtöffentlichen Sitzung „Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen
Dienst“ öffentlich behandelt
2. Der Bericht der Verwaltung zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im feuerwehrtechnischen
Dienst wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Konzept für die Modulare Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten der Stadt
Aschaffenburg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
feuerwehrtechnischer Dienst, in Anlage 3, wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung dieses Konzepts beim
Bayerischen Landespersonalausschuss einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2015 08:11 Uhr