Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):
Widmung von Straßen und Wegen
- Schönborn- und Weichertstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.04.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Fahrbahnfläche (Richtungsfahrspuren) der Schönbornstraße ist im Eigentum der BRD und als Bundesstraße (B26) öffentlich gewidmet. Ebenso im Eigentum der BRD und als Bundesstraße gewidmet ist das Teilstück der Weichertstraße zwischen der Goldbacher Str./Auhofstr. und der Schönbornstraße.
Die Flächen der beiden Service-Roads sowie die Gehwege sind nicht Straßenbestandteile der Bundesstraße und sind daher gesondert zu widmen.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 08.05.2015 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 5):
a) zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrWG)
1. Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße
2. Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße
3. Weichertstraße (östlicher Einmündungstrichter Schönbornstraße Nordseite)
b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG)
1. Gehweg nördlich der Schönbornstraße
Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer
2. Gehweg südlich der Schönbornstraße
Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer
II
. Angaben zu den Kosten:
Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
(bitte ankreuzen)
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ja
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nein
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2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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2.2 Es entstehen Folgekosten
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sofern bei 2.2 ja: (bitte ankreuzen)
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einmalig
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wiederkehrend
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Häufigkeit der Folgekosten
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.05.2015 09:16 Uhr