Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG);
- Durchführung einer Veranstaltung "Unten am Fluss" am 30.05.2015 auf den Mainwiesen
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.04.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Veranstaltung Unten am Fluss hat sich aus dem Projekt Mainufer entwickelt und wurde in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Herrn Tessari durchgeführt.
Es handelt sich um eine „Umsonst und Draußen“ Veranstaltung am Mainufer, von 12 bis 22 Uhr mit elektronische Lounge- und Tanzmusik. Veranstalter ist die Musik-Kunst und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V. Das Angebot richtet sich an Familien und vorwiegend junge Leute. Geplant sind neben dem Musikpavillon auch diverse Aktionsflächen z. B. Hüpfburg.
Seitens des Veranstalters wird mit insgesamt etwa 2.500 Personen gerechnet; maximal etwa 1.500 Personen zeitgleich.
Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände sind wetteranfällig, so dass der Veranstalter die Option benötigt, die Veranstaltung witterungsbedingt auf den folgenden Samstag zu verlegen. Das Volksfest ist hiervon nicht betroffen.
Bei dem Veranstalter handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, die gaststättenrechtliche Versorgung erfolgt nicht allein über den Verein. Um insb. Anschaffungskosten zu refinanzieren wurde angefragt, die Veranstaltung ein weiteres Mal stattfinden zu lassen.
Zum Antrag wurden verschiedene Ämter, Behörden und Stellen beteiligt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht, insbesondere, da diese um 22:00 Uhr endet.
Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.
.Beschluss:
I.
1. Der Durchführung der Veranstaltung „Unten am Fluss“ am 30.05.2015 auf den Mainwiesen Perth Inch wird zugestimmt.
2. Soweit der Termin witterungsbedingt nicht möglich ist, wird dem 06.06.2015 als Ersatztermin zugestimmt.
3. Der Veranstalter erhält die Option, die Veranstaltung im Jahr 2015 nochmals durchzuführen. Voraussetzung ist,
dass die Veranstaltung nicht mit anderen Veranstaltungen kollidiert und es bei der Veranstaltung zu keinen Auflagenverstößen oder größeren berechtigten Beschwerden kommt.
II. Angaben zu den Kosten:
Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
(bitte ankreuzen)
|
ja
|
nein
|
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
x
|
|
2.2 Es entstehen Folgekosten
|
|
x
|
sofern bei 2.2 ja: (bitte ankreuzen)
|
einmalig
|
wiederkehrend
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
|
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.05.2015 07:22 Uhr