Alois-Alzheimer-Allee - Querungshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.05.2015 ö Beschließend 4pvs/5/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtverwaltung Aschaffenburg sieht für den Knotenpunkt Alois-Alzheimer – Allee/ Am Hasenkopf eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für querende Fußgänger und Radfahrer. Vom stadtauswärts führenden Geh- und Radweg ist die Alois-Alzheimer – Allee nur ungesichert über eine Breite von ca. 10 m in Richtung Klinikum zu überqueren. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem aus Richtung Haibach die Querungssituation als sehr unübersichtlich.

Die derzeit bestehende einseitig vorhandene Aufstellfläche für Fußgänger ist zu weit vom Knotenpunkt Alois-Alzheimer-Allee/ Am Hasenkopf entfernt und führt auf der gegenüberliegenden Seite auf die bestehende Bucht der ehemaligen Bushaltestelle, die derzeit zum Parken genutzt wird.
Zielsetzung der vorgesehenen Maßnahme ist die Klinikanbindung zu verbessern und eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer am Knotenpunkt Alois-Alzheimer – Allee/ Am Hasenkopf zu schaffen. Derzeit ist keine Querungsmöglichkeit der Alois-Alzheimer – Allee vorhanden. Eine wegweisende und sichere Aufstell- bzw. Wartefläche zum Überqueren der Alois-Alzheimer – Allee ist ebenfalls nicht gegeben.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Einbau einer Querungsanlage mittels einer Mittelinsel empfohlen. Die Aufstellfläche der Mittelinsel bietet Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Von Bürgern wird die Einrichtung einer Querungshilfe gefordert.

Beschreibung der geplanten Maßnahme

Der entlang zur Alois-Alzheimer - Allee geführte Geh-/ Radweg ist beidseitig gepflastert. Im Zuge des Einbaues der geplanten Querungshilfe wird stadteinwärts eine gepflasterte Aufstellfläche und stadtauswärts eine Anpassung des Pflasterbereiches mit einer Bordabsenkung vorgenommen. Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien und DIN-Normen zugrunde.

Die Radverkehrsführung wird wie im Bestand beibehalten. Bei der Dimensionierung der Querungshilfe ist die Benutzung für den Radverkehr berücksichtigt. Die Mittelinsel besteht aus zwei Fertigbetonteilen auf der Asphaltfahrbahn mit einer Breite von 2,50 m. Die derzeit vorhandene Sperrfläche wird dem Einbau einer Querungshilfe angepasst. In der derzeitigen Bucht werden am Fahrbahnrand Poller eingebaut die das Parken stadtauswärts bereichsweise verhindern. Somit werden die Sichtbeziehungen zwischen dem Fahrzeugführer und den wartenden Fußgängern bzw. Radfahrern gewährleistet.

Die bestehende gepflasterte Aufstellfläche stadteinwärts wird entsiegelt und mit Rasensaat versehen. Der Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Die Beleuchtung muss mit einer höheren Klasse dimensioniert werden,- ein Beleuchtungsmast muss versetzt werden. Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen im Fahrbahnbereich wurden beachtet. Die geplante Baumaßnahme ist mit dem Klinikum abgestimmt.
Der Einbau einer Mittelinsel ist im Radverkehrskonzept der Stadtverwaltung Aschaffenburg mit Priorität 1b ausgezeichnet,- ebenso das Verhindern des Parkens in der ehemaligen Busbucht entlang der Alois-Alzheimer – Allee.

Die Kostenschätzung des Tiefbauamtes liegt der Beschlussvorlage bei. Die Realisierung soll 2016 aus Mitteln von 63 40 95 00 erfolgen. Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 34 000 €.

.Beschluss:

I.
Dem Einbau einer Querungshilfe in der Alois-Alzheimer-Allee in Höhe Klinikum gemäß der aufgezeigten Planung wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt 2016.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2015 08:48 Uhr