Die Firma Aldi beabsichtigt, den bisherigen Standort ihres Discount-Marktes an der Lange Straße aufzugeben und neue Räumlichkeiten auf dem Gelände des Bahnhof-Nord-Areals im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés zu beziehen. Die Verkaufsfläche des Discount-Marktes steigt durch die Verlegung von bislang ca. 960 m² auf ca. 1.250 m². Die Firma Aldi ist Eigentümer des Grundstücks des Altstandorts und möchte es nach der Umsiedlung des bestehenden Discount-Markts entweder veräußern oder selbst einer Nachnutzung für den Wohnungsbau unterziehen. Es ist 8.281 m² groß und liegt im Geltungsbereich des übergeleiteten Baulinienplans Nr. 40. Dieser setzt für das Grundstück eine Baugrenze, Baulinien und eine GFZ von 1,5 fest. Darüber hinaus gelten für eine künftige Bebauung die Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die neuen Räumlichkeiten sollen im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlich Lange Straße – Mitte“ (Nr. 18/14) geschaffen werden. Dieser sieht u. a. vor, dass für das Areal die Verkaufsflächen für Lebensmittel insgesamt maximal 3.500 m² betragen dürfen. Durch die dortigen ansässigen, bzw. geplanten, Ansiedlungen (Edeka, Denn’s Biomarkt) sind hiervon bereits ca. 3.350 m² Verkaufsfläche ausgeschöpft. Die Umsiedlung des Aldi-Discount-Marktes würde diese Grenze klar überschreiten (ca. 1.250 m² zusätzliche Verkaufsfläche). Abzüglich der bislang nicht in Anspruch genommenen Verkaufsflächen für Lebensmittel ergäbe sich durch die Umsiedlung eine tatsächliche Mehrung von 140 m² Verkaufsfläche (siehe Flächenbilanz in Anlage). Die Umsiedlung bietet eine große Chance für die Stadtentwicklung. Auf dem ehemaligen Aldi-Gelände wird ein neuer Wohnbaustandort geschaffen, der kürzeste Wege zu den Nahversorgungsstandorten, in die Innenstadt, zum Regionalen Omnibusbahnhof und zum Hauptbahnhof bietet. Der Standort des neuen Aldi-Discount-Markts ist integriert und wird mit den bereits bestehenden Geschäften entlang der Lange Straße zu Synergieeffekten führen.
Um die Verträglichkeit der Umsiedlung und damit die Genehmigungsfähigkeit sicher zu stellen sind einige Regelungen bezüglich des Grundstücks des alten Standorts an der Lange Straße erforderlich. Daher soll der in Anlage beigefügte städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Der Vertrag enthält Regelungen zum Ausschluss von Nutzungen auf dem alten Standort. So muss das Grundstück überwiegend für eine Wohnbebauung genutzt werden, Einzelhandel wäre nur ausnahmsweise im Erdgeschoss mit Ladeneinheiten bis zu einer Größe von jeweils höchstens 300 m² Verkaufsfläche möglich. Größere Dimensionen werden nicht zugelassen, um eine weitere Mehrung von Einzelhandelsflächen im umliegenden Bereich des Bahnhof-Nord-Areals zu vermeiden. Außerdem werden Dienstleistungsbetriebe und sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen. Maximal könnten insgesamt 500 m² als Verkaufsfläche für alle Sortimente genutzt werden. Insgesamt kann es im Quartier zu einer Mehrung an Verkaufsflächen für Nahrungsmittel von maximal 640 m² kommen (siehe Flächenbilanz in Anlage). Vergnügungsstätten, insbesondere Sexshops, Bordellbetriebe, Videokabinen, Spielhallen, Sportwettbüros, usw., wären grundsätzlich unzulässig. Um diesen Nutzungsausschluss zu sichern, wird für das Grundstück der Firma Aldi eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Gewerbeausübungsbeschränkungsdienstbarkeit) zu Gunsten der Stadt eingetragen werden. Die Firma Aldi wird einen Anspruch auf Löschung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit haben, sobald ein Bebauungsplan für dieses Grundstück, unabhängig von den getroffenen Regelungen, in Kraft tritt.
Darüber hinaus würde sich die Firma Aldi verpflichten, innerhalb von vier Jahren nach der Betriebsaufnahme des Discount-Marktes am neuen Standort das bestehende Marktgebäude abzureißen und einen Bauantrag für die neuen Nutzungen einzureichen. Weiter verpflichtet sich die Firma Aldi, spätestens drei Monate nach der Betriebsverlagerung die bestehenden Zufahrten zum Grundstück durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu sperren.
Eine weitere Regelung sieht eine Beteiligung der Firma Aldi in Höhe von 50.000 € brutto an den Folgekosten für die Vorhaltung oder Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Spielplätzen in den Stadtgebieten Damm und Bahnhofsviertel, deren Bedarf aufgrund des Wohnbauvorhabens entstehen. Die Stadt muss diesen Mehrbedarf nachweisen.
All diese Vereinbarungen sind durch die Firma Aldi an mögliche neue Grundstückseigentümer weiter zu geben.
Schließlich räumt die Firma Aldi für den ersten Verkauf des Grundstücks der Stadtbau Aschaffenburg GmbH ein Vorkaufsrecht ein.
Es wird empfohlen, dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Verlagerung des Aldi-Discount-Marktes auf eine Fläche des Areals Bahnhof Nord zuzustimmen. Über die Tektur zur Baugenehmigung für die neuen Räumlichkeiten im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés wird im nächsten Umwelt- und Verwaltungssenat entschieden.