Neubau eines Büro- und Wohnhauses mit 5 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße in Aschaffenburg, durch Herrn xxx, Aschaffenburg, BV-Nummer 20150083


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.06.2015 ö Beschließend 2uvs/5/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 01.04.2015, beantragt der Eigentümer die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Büro- und Wohnhauses mit 5 Wohnungen auf dem Baugrundstück an der Lange Straße in Aschaffenburg.
Das Bauvorhaben liegt auf einem bisher als Parkplatz für einen Getränkemarkt genutzten Baugrundstück direkt gegenüber der Einmündung der Heinrich-Böll-Straße in die Lange Straße. Der Parkplatz wird nicht mehr für Zwecke des Marktes benötigt, da er teilweise zurückgebaut wird. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen und einem zurückgesetzten Penthouse-Geschoss und ist damit rechtlich viergeschossig. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden als Büroflächen genutzt. Die gewerbliche Nutzfläche beträgt 400m2. Im 2. Obergeschoss und im Penthouse entstehen insgesamt 5 Wohnungen. Die Wohnfläche der Wohnungen beträgt zwischen 71 und 99 m2. Zu dem östlich benachbarten Grundstück liegt eine Abstandsflächenübernahme vor.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB, zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem eines „Mischgebietes“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Beurteilung der Umgebung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die planungsrechtliche Zustimmung erteilt wird.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Wohnhauses mit 5 Wohnungen auf einem Baugrundstück entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Vorrausetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen, der nach Art. 65 BayBO zu beteiligen Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.09.2015 11:02 Uhr