Mainuferpromenade - Neugestaltung des Abschnitts zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor sowie Ausblick über die Gesamtplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.07.2015 ö Beschließend 8pvs/7/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Die Neugestaltung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine bedeutende Stadtentwicklungsaufgabe für die Stadt Aschaffenburg. Aufbauend auf den Empfehlungen des Schlossterrassenbeirates wurde 2010 ein konkurrierendes Plangutachterverfahren durchgeführt und ein aufwändiger Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Der Stadtrat hat auf der Grundlage dieser Ergebnisse einen 19-Punkte-Katalog mit konkreten Maßnahmen als Handlungsprogramm für die künftige Neugestaltung des Mainufers beschlossen und die Verwaltung mit dessen planerischen Konkretisierung und Umsetzung beauftragt. Ein wesentliches Einzelprojekt stellt die Neugestaltung der Uferpromenade dar. Der heutige Mainuferweg erfüllt die Ansprüche an eine Uferpromenade nur sehr unzureichend. Breite, Material, Nutzbarkeit und gestalterische Einbindung lassen stark zu wünschen übrig. Der Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Fahrradfahrer ist vor allem an Wochenenden in der warmen Jahreszeit sehr groß. Die geringe Breite des Weges führt dabei regelmäßig zu Konflikten zwischen den Fußgängern und Radfahrern. Der heutige Uferweg ermöglicht es auch nur eingeschränkt und an wenigen Stellen, direkt an das Ufer zu treten. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde dem Wunsch, das Ufer durch Sitzstufen zu erleben, eine hohe Priorität eingeräumt.
Im Haushalt 2015 sind für den Ausbau und die Verbreiterung der Mainuferpromenade 300.000 € und 75.000 € für Sitzstufen an der Uferlinie eingestellt. Dieser Kostenkalkulation zugrundgelegt war ein Vollausbau des Weges in Asphaltbauweise mit rund 4 m Breite, aber mit Engstellen in den Bereichen der Bäume.
Aufbauend auf dem Beschluss zum Maßnahmenkatalog vom 13.05.2014 hat die Verwaltung den Plangutachter xx mit der Überarbeitung seines Plangutachtens beauftragt. Für diese Überarbeitung als Masterplan konnte die Verwaltung bereits Städtebauförderungsmittel von der Regierung von Unterfranken einbinden. Die Grundlage hierfür ist die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem Stadtentwicklungskonzept für den Bereich Oberstadt und Mainufer (Sanierungsgebiete 8, 1b und 2) von November 2014 und der hierüber gefasste Stadtratsbeschluss vom Dezember 2014. Die Regierung von Unterfranken hat die Aufnahme des Mainufers als Sanierungsgebiet bestätigt, so dass künftig Städtebauförderungsmittel mit einer Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten zur Anwendung kommen können. Hiervon profitiert auch die Neugestaltung der Mainuferpromenade. Projektbezogen müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahmen aber immer konkretisierende Förderanträge gestellt werden.
Wesentlicher Bestandteil der Masterplanung ist die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor. Hierfür wurde vom Planungsbüro xxx die Vorentwurfsplanung vorgenommen.
Der Haupt- und Finanzsenat hat das Projekt in seiner Sitzung am 15.06.2015 beraten. Er äußerte Kritik an den Mehrkosten und verwies das Projekt zuständigkeitshalber an den Planungs- und Verkehrssenat, der zunächst eine fachliche Bewertung der Planung vornehmen soll.

Änderungsvorschläge für die Maiuferpromenade
Der Landschaftsplaner schlägt mehrere Ergänzungen und Änderungen der ursprünglichen Konzeption (Asphaltbauweise mit Regelbreite 4 m) vor, die nach der Kostenschätzung zu Mehrkosten in der Größenordnung von 129.625,65 € führen.
Der Uferweg soll auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden um damit den Bedürfnissen aller Nutzergruppen gerecht zu werden, sowie eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Dieser Abschnitt der Mainuferpromenade unterhalb vom Schloss Johannisburg ist eine zentrale Erlebnis- und Begegnungszone und wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wie auch von auswärtigen Besuchern wertgeschätzt. Radwanderer des Maintalradweges genießen hier im Besonderen die Begegnung mit den Menschen und den reichhaltigen Kulturgütern dieser Stadt. Die Mainuferpromenade ist damit auch ein Ort von Rast und Erlebnis. Nach dem Radverkehrskonzept ist der Weg als Freizeitverbindung ausgewiesen. Eine Trennung der Nutzergruppen Fußgänger und Radfahrer wird nicht befürwortet. Radfahrer und Fußgänger suchen beide die Nähe zum Wasser und müssen sich die Uferzone teilen. Das Gestaltungskonzept und die Bemessung der Promenade nimmt darauf Rücksicht. Auskömmliche Wegebreiten am Floßhafen und in anderen Städten zeigen, dass dieses gegenseitige Arrangieren und Rücksichtnehmen gelingt, wenn die Gestaltung dieses Verhalten unterstützt.
Im Plangutacherverfahren 2010 wurde als Alternative zum Ausbau der Mainuferpromenade eine Radwegeführung auch über die Suicardusstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung hatte diesen Vorschlag geprüft und letztendlich verworfen, da die Höhenverhältnisse zwischen dem Uferweg an der Willigisbrücke und der Anbindung Suicardusstraße in Höhe Spielplatz eine Rampe erfordert würde, deren Steigungsverhältnis mit einer mittleren Steigung von 10 % ein komfortable Wegeführung nicht zugelassen hätte. Zudem wäre diese Lösung einhergegangen mit einem Eingriff in den Spielbereich. Für den Umweg empfindlichen Radfahrer würde diese Wegeverbindung keine echte Alternative zur Mainuferpromenade darstellen.
Projektbeschreibung
Die Neugestaltung der Mainuferpromenade umfasst den Ausbaubereich von der Willigisbrücke bis zum Theoderichstor mit einer Ausbaulänge von rund 450 m.
Die Promenade knüpft im Süden an die Uferpromenade Floßhafen an und verbindet ab Höhe Minigolfanlage mit dem im letzten Jahr ausgebauten Wegestück bis zum Ruderclub. Dieser Abschnitt ist hinsichtlich Breite und Oberfläche in einem guten bis sehr guten Zustand. Der Abschnitt nördlich der Mainuferpromenade vom Theoderichstor bis Höhe Schlotfegergrund stellt einen nachfolgenden Ausbauabschnitt dar. Der Weg hat in diesem Bereich bei der Oberfläche erhebliche Schäden und stellenweise einen zu schmalen Querschnitt. Mit dem Pompejanumsfelsen besteht eine Engstelle, die nur mit großem finanziellem Aufwand beseitigt werden kann. Die Verwaltung prüft derzeit Lösungen für diesen Abschnitt. Eine Vorstudie liegt bereits vor. Ab Schlotfegergrund bis zur Gemarkungsgrenze Mainaschaff besteht kein Handlungsbedarf.
Die Ausbaufläche der Mainuferpromenade am Schloss liegt bei rund 3.440 qm. Die Höhenlage der Promenade bleibt in etwa identisch mit dem vorhandenen Weg. Verkehrsrechtlich wird die Mainuferpromenade als gemeinsamer Geh- und Radweg eingestuft. Die Nutzung findet im Mischverkehr statt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung der Mainuferpromenade ist der Weg Bestandteil des Main-Radweges und wird so in der wegweisenden Beschilderung berücksichtigt. Im Ausbauabschnitt des Mainuferweges zwischen Minigolfanlage und Ruderclub funktioniert die gegenseitige Rücksichtnahme bedingt durch die größere Breite bereits sehr gut. Die Stadtverwaltung wirbt zusätzlich durch ein großes Banner quer über den Weg für die Rücksichtnahme.
Die Planung für die Uferpromenade am Schloss sieht ein Regelprofil von 5,00 Meter Breite vor. Durch sechs vorhandene Großbäume, die nahe an die Uferpromenade heranrücken ergeben sich zwangsläufige punktuelle Einengungen auf rund 3,80 m Breite. Die Bäume, deren Erhalt eine zentrale Planungsprämisse darstellt, werden wegen ihrer erhöht liegenden Wurzeln durch Bastionen mit Sitzauflagen geschützt und eingerahmt.
Die Baumbastionen führen zu Mehrkosten in Höhe von 42.800 €. Ohne diesen Baumschutz müsste der Weg noch weiter eingeengt werden. Eine Fällung der Bäume mit Ersatzpflanzung wird nicht empfohlen, da die Bäume die Mainufersilhouette prägen und die Kosten für eine adäquate Ersatzpflanzung nicht wesentlich unter den Herstellungskosten der Bastionen liegen.
Das Regelprofil des Weges erfordert in diesem Abschnitt des Mainuferweges eine höherwertige Gestaltqualität als in den Abschnitten Floßhafen oder Mörswiese. Es wird daher empfohlen, die Mainuferpromenade aufzuteilen in einen mittleren Komfortstreifen aus Asphalt von rund 2,50 m Breite und einem seitlichen Streifen aus Farbasphalt in beigem Farbton in der Breite von 1,85 m. Der landseitige Wegabschluss erfolgt über einen einzeiligen Pflasterstreifen aus Granit. Der uferseitige Streifen ist 0,50 m breit und dient auch als Begrenzung der Böschung. Als Material wird Granitpflaster empfohlen. In Bereich vor 2 Baumbastionen soll in Verbindung mit den gegenüberliegenden Sitzstufen am Wasser eine Aufpflasterung entstehen, die sowohl die Aufmerksamkeit für die Engstellen erhöht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität schafft.
Das Profil hat den Vorteil, dass der Komfortstreifen von Radfahrern, Rollstuhlfahrern, oder Kinderwagen genutzt werden kann, während flanierende Fußgänger auch den landseitigen Streifen nutzen. Der wasserseitige Anschluss erfolgt nach dem Seitenstreifen an die grasbewachsene Uferböschung.

An den bereits existierenden Treppenanlagen sollen 2 Sitzstufenanlagen mit Holzauflage entstehen. Sie sind den Baumquartieren zugeordnet, so dass hier Kommunikations- und Aufenthaltsflächen entstehen. Die Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten für die Sitzstufen liegt bei 64.260 € zzgl. Sanierung der vorhandenen Treppen (6.445 €). Sie stimmt mit dem Haushaltsansatz von 75.000 € überein.
Die oben beschriebene Aufteilung der Mainuferpromenade ändert sich in ab Höhe Kranichmauer. Aufgrund der beengteren Platzverhältnisse entlang der Kranichmauer ist die Mainuferpromenade in diesem Abschnitt etwas schmaler und dessen landseitiger Seitenstreifen (Farbaspaltstreifen) rund 1 m breit. Der kurze Abschnitt der Mainuferpromenade in Höhe der Achse Schlossplatz wird aufgrund der noch zu führenden Diskussion über die Freiraumgestaltung nach dem Beschluss des Stadtrates, auf das Gastronomiegebäude zu verzichten, zunächst zurückgestellt. Der Masterplan wird hier Empfehlungen geben, wie dieser zentrale Bereich an der Kranichmauer ohne Gastronomiegebäude und Määkuh gestaltet werden kann.
Nicht mit in die Planung aufgenommen wurde eine Beleuchtung des Uferweges. Es sollen allerdings Leerrohre verlegt werden, damit die Voraussetzungen geschaffen sind eine Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Der hierfür erforderlichen Mehrkosten belaufen sich auf 16.065 €.

Kostenschätzung und weitere Schritte
Nach der Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüro Fromm betragen die Ausbaukosten für die Wegefläche, 6 Baumbastionen, 3 Stufen- und Sitzstufenanlagen und Ausstattung mit Bänken und Mülleimern insgesamt 504.625,65 € einschließlich Baunebenkosten (14 v.H.).
Damit liegt der Kostenansatz 129.625,65 € über den im Haushalt 2015 eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € für den reinen Wegebau und 75.000 € für die Sitzstufen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz ging jedoch nur von einem 4 m breiten asphaltieren Weg ohne Beleuchtung und ohne Aufwand für die Erhaltung der Großbäume aus.
In die Kostenschätzung musste  nachträglich ein Kostenanteil von rund 60.000 € (ohne Baunebenkosten) für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und Bodenaustausch für mindertragfähige Bereiche eingearbeitet werden. Grundlage hierfür ist der Abfall- und geotechnische Bericht des Bodenmechanischen Labors Gumm vom 28.05.2015, der am 01.06.2015 im Tiefbauamt eingegangen ist. Nach dem Gutachten ist im gesamten Bereich mit Böden nach LAGA-Einstufung Z1.1 bis Z2 zu rechnen, resultierend von den Bau- und Trümmerschuttaufüllungen ab den 50er Jahren. Diese Kosten sind bei jedwedem Ausbau der Mainuferpromenade zu berücksichtigen. Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich folgendes Kostenbild:
Gesamtkosten brutto
504.625,65 €
Haushaltsansatz
375.000,00 €
Mehrkosten
129.625,65 €
werden verwendet für:
6 Baumbastionen
  42.840,00 €
Leerrohre für Mastleuchten
  16.065,00 €
Bodenaustausch
  60.000,00 €
Mehrkosten für Wegebau
  10.720,65 €







Bei der Bewertung der zusätzlich anfallenden Ausbaukosten ist auch zu berücksichtigen, dass die Regierung von Unterfranken eine Förderung der Mainuferpromenade durch Städtebauförderungsmittel in Aussicht stellt. Die Förderquote liegt im Rahmen der Städtebauförderung in der Regel bei 60 %. Wird diese Förderhöhe erreicht, ist der Differenzbetrag (Mehrkosten insgesamt) gedeckt. Die Baumaßnahme soll ab 2016 realisiert werden können.

.Beschluss: 1

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers wird zur Kenntnis genommen.
2.   Der Bericht der Verwaltung zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt zu, dass der geplante Uferweg auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden soll, um damit den Bedürfnissen aller Nutzergruppen gerecht zu werden, sowie eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

I.
3.        Dem Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros Stefan Fromm, Dettenhausen, zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wird zugestimmt. Die Realisierung erfolgt 2016, wobei für den Uferweg in 2015 noch ein vorzeitiger Baubeginn, die Ausschreibung sowie Vergabe der Bauarbeiten angestrebt wird.
4.        Im Haushalt sind für dieses Projekt Finanzmittel in Höhe von 375.000 € bereitgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 504.625,65 €. Die Mehrkosten ergeben sich durch die erforderliche Baumsicherung, Aufwendungen für eine später nachrüstbare Beleuchtung und die Entsorgung von belastetem Bodenaushub. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von
129.625,65 € sollen im Haushalt 2016 bereitgestellt werden.
5.        Die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine Sanierungsmaßnahme, für die Mittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beantragt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür unverzüglich einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
    [  ]
wiederkehrend
        [  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2015 15:01 Uhr