Obernau Maintalstraße: Bau eines Geh- und Radweges sowie einer Querungshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 22.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 4pvs/8/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Die Radwegesituation zwischen dem Knotenpunkt St 2309/Maintalstraße und dem Ortseingang Obernau wird als unzureichend kritisiert. Grundlage der Kritik ist das Radverkehrskonzept, das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Dieses Konzept überprüfte sämtliche Hauptverkehrsverbindungen 1. Ordnung nach Kriterien wie: Verkehrssicherheit, Ausbauzustand, u.Ä. und bildete daraus eine Prioritätenliste für verbessernde Baumaßnahmen. Dazu gehört auch eine durchgängige Radverkehrsführung entlang der Maintalstraße nach Obernau.
Mit dem Neubau der St 2309 vom Bauhof WSV bis zur Einmündung der Maintalstraße wurde 2013 vom Staatlichen Bauamt ein straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert. Bis zur Ortslage von Obernau bleibt damit jedoch eine Lücke im Wegenetz. Die Schließung dieser Lücke wurde am 15.07.2014 vom PVS grundsätzlich beschlossen. Die Verwaltung hat daher zur Schließung dieser Netzlücke eine Planung ausgearbeitet, die auch eine sichere Querungsmöglichkeit über die Maintalstraße für die stadtauswärts fahrenden Fahrradfahrer beinhaltet.

Bestand:
Der Radverkehr wird derzeit in beiden Richtungen der Maintalstraße als Mischverkehr mit dem MIV geführt. Der bestehende einseitig geführte Gehweg endet stadtauswärts auf dem Parkplatz des Lebensmittelnahversorgungsmarktes. Eine Wegeverbindung zum gebauten Geh- und Radweg des staatlichen Bauamtes ist für Fußgänger nicht vorhanden.
Der stadtauswärts fahrende Radverkehr muss derzeit ungesichert ca. 60 m vor der lichtsignalgeregelten Einmündung zur St 2309 die Maintalstraße überqueren um den bestehenden Geh- und Radweg des Staatlichen Bauamtes zu erreichen. Auch Fußgängerverkehrsanlagen sind am aufgeführten Knotenpunkt und an der Strecke entlang der Maintalstraße nicht vorhanden. Zur Verbesserung der derzeitigen Querungssituation für den stadtauswärts fahrenden Radverkehr wurde der Seitenbereich der Maintalstraße über eine Länge von ca. 25 m als provisorischen Aufstellungsbereich rot eingeschlämmt.
Derzeit besteht für den Radverkehr auch keine Querungshilfe am Einkaufsmarkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Akzeptanz ist der Einbau einer Querungsanlage in Form einer Mittelinsel gerade für Kinder (z. B. Schülerverkehr), junge Familien und ältere Verkehrsteilnehmer dringend zu empfehlen. Eine Mittelinsel bietet ausschlaggebende verkehrssicherheitsrelevante Vorzüge gegenüber anderer Querungsmöglichkeiten, denn die Aufstellfläche bietet gerade für die aufgeführten Zielgruppen Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße zur Verkehrssicherheit des Radverkehres bei.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Im Folgenden wird die Planung zum Bau des gemeinsamen Geh- und Radweges kurz erläutert. Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN Normen zugrunde.
Der Geh- und Radweg wird einseitig entlang der Maintalstraße bis zur Parkplatzzufahrt des Lebensmittelnahversorgermarktes geführt. Die Baumaßnahme schließt an den bereits bestehenden Geh- und Radweg des staatlichen Bauamtes in Höhe der Zufahrt zur St 2309 an (siehe Anlage 1). Der Lückenschluss des Radweges beträgt ca. 400 m.
Gemäß den technischen Vorgaben ist im Anschluss an den Randstreifen ein Bankett (Breite 1,50 m), eine hierzu parallel verlaufende Entwässerungsmulde (Breite 2,0 m) und ein Grünstreifen von 0,5 m Breite geplant. Neben dem Grünstreifen verläuft der gemeinsame Geh- und Radweg (Breite 2,5 m) in einem Abstand von 4,0 m zur Fahrbahn. Im Anschluss dient ein ca. 3,0 m breiter Grünstreifen zur Angleichung an das angrenzende bestehende Gelände. Die natürlich gewachsene Geländeform wird im Rahmen der Planung berücksichtigt.
Im Zuge der Baumaßnahme sind voraussichtlich 7 teils schädlingsbefallene Obstbäume zu fällen. Die Fällungen werden durch 7 gleichwertige Neupflanzungen ersetzt.
Der gemeinsame Geh- und Radweg endet an der Ein- bzw. Ausfahrt des Lebensmittelnahversorgermarktes und wird in der Breite eines Radfahrstreifens (Breite 1, 85 m) über den Zufahrtsbereich geführt und mündet in einen Schutzstreifen von 1,5 m Breite auf die Fahrbahn.
Der Fußgänger wird separat über den Ein- und Ausfahrtsbereich auf einen neuen Gehwegabschnitt (Breite ca. 2,0 m) geführt. Die Führung wird dem Fußgänger mittels eines Leistensteines verdeutlicht. Der geplante Gehweg verläuft bis zum Abzweig des bestehenden Gehweges.
Zwecks einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel (Breite 2,50 m) wird der stadtauswärts fahrende Radverkehr durch indirektes Linksabbiegen gesichert aus dem Mischverkehr mit dem MIV auf den geplanten Geh- und Radweg geführt. Hierzu wird der Radverkehr neben dem Fahrstreifen auf eine Aufstellfläche von 2,50 m geführt. Die Mittelinsel wird auf Höhe der bestehenden markierten Sperrfläche eingerichtet.
Die bestehende Fahrbahnführung stadtauswärts bleibt erhalten. Die bestehende Bordführung stadteinwärts muss auf Höhe der Mittelinsel vergleichsweise geringfügig angepasst werden.
Auf Höhe der Mittelinsel wird eine Geh- und Radwegeverbindung zum Lebensmittelnahversorgungsmarkt eingerichtet. Die Wegeverbindung wird in eine Grünfläche mit Baumneupflanzungen eingebettet.
Es ist vorgesehen, den gemeinsamen Geh- und Radweg über die gesamte Strecke mit Beleuchtung einzurichten. Bestehende Beleuchtung auf Höhe des Parkplatzes des Lebensmittelnahversorgungsmarktes muss teilweise versetzt werden und u. a. ggf. neu dimensioniert werden.
Die gesonderte Linksabbiegerspur zum Parkplatz des Lebensmitteldiscounters entfällt.
Die derzeitige Markierung in der Parkplatzausfahrt ist um ca. 1,0 m zu versetzen.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen auf der Fahrbahn und dem Geh- und Radweg sind eingehalten.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit dem Gartenbauamt, dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme sind ca. 3200 m² Grunderwerb erforderlich. Voraussichtlich sind mit ca. 67 Eigentümern Grunderwerbsverhandlungen zu führen. Die Kosten für den Grunderwerb werden auf ca. 30 000 € geschätzt.
Die Stadt Aschaffenburg hat den Grundstückseigentümer des Lebensmittelnahversorgungsmarktes bereits in die Planung eingebunden und dessen grundsätzliches Einverständnis erhalten.
Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Die Verwaltung empfiehlt daher im Interesse der Förderung des Radverkehres und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Baumaßnahme zeitnah umzusetzen.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg.
Nach der Kostenberechnung des Tiefbauamtes sind Gesamtkosten für den Geh- und Radweg in Höhe von rund 415 500 € zu veranschlagen. In der Summe enthalten ist die Beleuchtung des Weges (ca. 25 000 €) und der Grunderwerb in Höhe von 30 000 €. Da dem Bau des Weges zunächst der Grunderwerb vorausläuft, ist mit einem Baubeginn frühestens 2017 zu rechnen. Die Haushaltsmittel sind demnach frühestens 2017 bereitzustellen.

.Beschluss:

I.
1. Der Beschluss der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Bau eines einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweges zwischen der St 2309 und dem Ortseingangsbereich Obernau entlang der Maintalstraße sowie dem Einbau einer Querungshilfe wird zugestimmt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den notwendigen Grunderwerb zu tätigen, die Ausführungsplanung durchzuführen und sich um Fördermittel zu bemühen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 15:26 Uhr