Altlastensituation Standortübungsplatz; - Bericht - Luftbildauswertung KVF 4 - Untersuchung Fließgewässer Hügelsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.10.2015 ö Beschließend 3pvs/9/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Im Stadtrat, Planungs- und Verkehrssenat, wurden in der Sitzung vom 02.12.2014 die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchungen der Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) 2, 3, 4 und 5 des ehemaligen Standortübungsplatzes vorgestellt und ausführlich die weitere Vorgehensweise diskutiert. Folgende Vorgehensweise wurde durch den Stadtrat beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt
-        die Förderungsmöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen bei Altablagerungen zu recherchieren.
Die Verwaltung forderte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben umgehend auf,
-        an der KVF 3 „Ochsenwiesensee“ zwei weitere Grundwassermessstellen (GWMS) im Abstrombereich einzurichten,
-        an der KVF 4 „ Almhütte“ die Bodenuntersuchung nachzuverdichten und eine GWMS im Abstrombereich herzustellen,
-        die nächsten notwendigen Sanierungsuntersuchungen zu beauftragen und die Machbarkeits- und Variantenstudien zur Sanierung der KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte“ zu vergeben,
-        sowie einen Zeitplan für die geplanten Maßnahmen vorzulegen.

Förderungsmöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen bei Altablagerungen
Die Internet-Recherche sowie die Rückfrage in der Kämmerei und bei der Regierung von Unterfranken ergaben folgende Ergebnisse:
1.        Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB mbH)
Die GAB unterstützt Landkreise und kreisfreie Gemeinden bei der Finanzierung der Sanierung gewerblicher und industrieller Altlasten.
Für die Altablagerungen am Standortübungsplatz ist dieses Förderungsmodell nicht anwendbar.
2.        Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Nach Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) können Landkreise und kreisfreie Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen für bodenrechtliche Anordnungen mit Ersatzvornahme erhalten. Es können Kosten erstattet werden, die eine Eigenbeteiligung der Kommunen von 2 € pro Einwohner und Jahr übersteigen.
Die anstehenden Maßnahmen müssen dem Umweltministerium gemeldet werden und in die Liste der fachlich vordringlichen Maßnahmen aufgenommen sein.
Für die Altablagerungen am Standortübungsplatz liegt keine entsprechende bodenschutzrechtliche Anordnung mit Ersatzvornahme vor. Somit kann diese Fördermöglichkeit nicht angewendet werden.
3.        Unterstützungsfond
Der Unterstützungsfond entlastet finanziell kreisangehörige Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien.
Für die Stadt Aschaffenburg als kreisfreie Gemeinde ist diese Fördermöglichkeit nicht zutreffend.
4.        EU-Förderung von kommunalen Flächenrecyclings- und Altlastensanierungsprojekten
Der Europäische Fond für regionale Entwicklung (EFRE) bietet im bayerischen „Operationellen Programm“ (OP) mit dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Entwicklung“ Bayern 2014 -2020 die Möglichkeit Flächenrecyclingmaßnahmen zu fördern. Hierfür stehen in Bayern von 2014-2020 EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 6 Mio. € zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der EFRE-Förderung liegt in der Verbesserung der  „Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und ist für die Altablagerungen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg nicht anwendbar.

Fazit:
Die Anregung des Stadtrates die Fördermöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen zu recherchieren wurde abgearbeitet. Abschließend ist festzuhalten, dass nach den derzeitigen rechtlichen Vorgaben keine Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Altablagerungen am Standortübungsplatz vorliegen.

Zusätzliche Untersuchungen auf der Grundlage der Besprechung vom 25.02.2015
In der Besprechung vom 25.02.2015 wurden die Anregungen des Stadtrates der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst vorgestellt. Vor dem Hintergrund dieser Anregungen hat das qualifizierte Gutachterbüro GIBS aus Nürnberg die Untersuchungen und die Ergebnisse der einzelnen KVF´s vorgestellt.
Darüber hinaus bot die BImA-Bundesforst durch die übergeordnete Leitdirektion Hannover an, durch eine neue Luftbildauswertung die bestehenden Luftbildauswertungen aus den Jahren 2002 und 2012 zu überprüfen. Damit sollte die Repräsentanz der bestehenden Grundwassermessstellen der KVF 3, 4 und 5 überprüft und gegebenenfalls neu bewertet werden.
Die Luftbildauswertung wurde durch das Gutachterbüro GIBS im Kontext der festlegten Besprechungsergebnissen bewertet. Die Ergebnisse werden im Zusammenhang der KVF detailliert vorgestellt.

Grundwassermonitoring der KVF 2 vom Mai 2015
Es wurden erneute Grundwasserbeprobungen an den bestehenden Grundwassermessstellen auf einen reduzierten Parameterumfang (LHKW, Barium, BaP, Arsen und Chlorbenzol) durchgeführt, um eine bessere Repräsentanz der Schadstoffbelastung zu erhalten.
Ebenso wurde eine erneute Beprobung des Fließgewässers „Hügelsbach“ durchgeführt um die bereits in der Vergangenheit (2009) durchgeführte analytische Untersuchung zu verifizieren.
Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden gegenüber den Untersuchungsprogrammen der KVF 3,4 und 5 vorgezogen.
Ergebnisse des Grundwassermonitoring 2015 der KVF 2
Das 3. Grundwassermonitoring der 5 Grundwassermessstellen (GWMS) wurde im Mai 2015 durchgeführt und auf die relevanten Feldparameter (pH-Wert, LF, O2-Gehalt), LHKW, Barium, Benzo(a)pyren und PAK untersucht.
Die 5 GWMS wiesen keine Stufe-2-Wertüberschreitungen auf, jedoch eine einheitliche, sehr leichte Beaufschlagung des Parametes LHKW deutlich unterhalb der Prüfwertes.
Drei der 5 GWMS zeigten bei allen drei Beprobungen keine Stufe-1-Wertüberschreitungen. An zwei GWMS wurden Stufe-1-Wertüberschreitung für Benz(a)pyren und PAK festgestellt. 
Die festgestellten GW-Belastungen an Barium und Chlorphenol aus 2014 konnten in den jeweiligen GWMS nicht mehr nachgewiesen werden.
Aus den gemessen GW-Belastungen, die über den Prüfwerten lagen, ergeben sich nur geringfügige Grundwasserfrachten, sodass nur ein geringes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser abzuleiten ist.
Der Gutachter sieht keinen weiteren Handlungsbedarf und empfiehlt, dass bei einer Nutzungsänderung eine Neubewertung erfolgen muss.
Das Wasserwirtschaftsamt hat zum Gutachten aus fachlicher Sicht Stellung genommen und bewertet die emittierenden Grundwasserschadstofffrachten als geringfügig. Es kommt zum Ergebnis, dass auf der Grundlage der durchgeführten Untersuchungen und der bestehenden Nutzung keine weiteren Maßnahmen an der KVF 2 erforderlich sind.

   
Darstellung 1 und 2: Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg “Grundwassermonitoring KVF 2“  2014 und 2015, Quelle Staatliches Hochbauamt Würzburg,


Analysenergebnisse des Fließgewässers Hügelsbach
Im Zusammenhang mit der Grundwasseruntersuchung der KVF 2 wurde im Mai 2015 das Fließgewässer „Hügelsbach“ auf die kontaminationsverdächtigen Schadstoffe untersucht. 
Der Parameterumfang der Gewässeruntersuchung des Hügelsbaches wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg festgelegt und durchgeführt.
Die Probenahmen erfolgten an der Quelle und nach dem Durchlass der betonierten Zufahrtsstraße ins Offenland des Naturschutzgebietes.
Die spezifischen Parameter der Altlastenverdachtsflächen (Benz(a)pyren und PAK) der Grundwassermessstellen wurden nicht nachgewiesen. Somit ist für das Fließgewässer und für die im Abstrom gelegenen Fischteiche eine Gefährdung auszuschließen.






Anregungen des Stadtrates mit dem Ziel die weiteren Altlastenuntersuchungen auf dem ehem. Standortübungsplatz zu forcieren
Errichtung von zwei weiteren Grundwassermessstellen (GWMS) im Abstrombereich der KVF 3 „Ochsenwiesensee“
Für die KVF 3 wurden die Ausdehnungsgrenzen des ehem. Steinbruchs durch eine multitemporale Luftbildauswertung überprüft. Hier liegen leichte Verschiebungen gegenüber den Auswertungen von 2002 und 2012 vor. Die Verschiebung ist von geringer Bedeutung, zumal durch die aufgeschlossenen Felsböschungen die äußere Form deutlich wiedererkennbar ist. Die festgelegte Positionierung der Messstellen konnten somit bestätigt werden.
Der Gutachter schlägt vor, zwei zusätzliche Grundwassermessstellen (GWM) herzustellen und an allen GWMs Pumpversuche durchzuführen, um die Schadstofffrachten zu ermitteln und zu verifizieren. GWM 3/3 wird südlich und parallel zum Deponiekörper hergestellt. GWM 3/4  soll deutlich im Abstrom des Deponiekörpers errichten werden, um Hinweise für eine mögliche Schadstofffahne zu ermitteln. Innerhalb des Deponiekörpers sollen zusätzlich 2 Schürfgruben zu 2 Pegeln ausgebaut und beprobt werden, um die maximalen Schadstoffgehalte repräsentativ  zu ermitteln.
Die Errichtung zweier Grundwassermessstellen und die Beprobung sind aus naturschutzrechtlichen Gründen erst nach Ende der Brutzeit im Herbst 2015 möglich.
Darstellung 3: Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Geplante Maßnahmen KVF 3 und GWMS“
Quelle: Staatliches Hochbauamt Würzburg/ GIBS Geologen
Ergebnisse der Luftbildauswertungen der KVF 4 „Almhütte“ und KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte
Für die KVF 4 wurde eine neue multitemporale Luftbildauswertung und ein digitales Geländemodell erstellt, mit dem Ziel, die aus der historischen Betrachtung nicht ausreichende abgrenzte Ablagerung zu überprüfen damit die Heterogenität der Auffüllung und die damit verbundenen Fragen der Repräsentativität der Erkundungsuntersuchungen geklärt werden.
Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass die aktuelle Flächendarstellung (rote Umgrenzung) der KVF 4 von der bisherigen Form stark abweicht und der südliche Teilbereich der Ablagerung repräsentativ untersucht wurde. Für den nördlichen Teilbereich liegen dadurch Untersuchungsdefizite vor.
Auch für die KVF 5 wurden der Ablagerungsbereich und die Ausdehnungsgrenzen des alten Steinbruchs durch eine multitemporale Luftbildauswertung überprüft. Hier liegen jedoch nur geringe Abweichungen vor, die hinsichtlich der Positionierung der Messstellen keine größere Rolle spielen.

Darstellung 3: Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Neue Grenzen der Altablagerung und GWMS, KVF 4 und 5“, Quelle: Staatliches Bauamt Würzburg / GIBS Geologen
Nachverdichtung der Bodenuntersuchung und Errichtung einer Grundwassermessstelle an der KVF 4:“Almhütte“
Aus der Luftbildauswertung hat sich  für den nördlichen Teilbereich der KVF 4 ein Untersuchungs-defizit ergeben. Um das Defizit zu schließen schlägt der Gutachter vor, die Ablagerung im Norden mit zwei weiteren Bodenuntersuchungen (Baggerschürfe) zu erschließen und zusätzlich eine Grundwassermessstelle GWM 4/3 im Süden zu errichten.
Darstellung 4: Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Geplante Maßnahmen KVF 4 und 5“, Quelle: Staatliches Bauamt Würzburg / GIBS Geologen

Beauftragung der notwendigen Sanierungsuntersuchungen und Vergabe der Machbarkeits- und Variantenstudien zur Sanierung der KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte“
In der Besprechung von 25.02.2015 wurde einvernehmlich festgestellt, dass für die KVF 5 weiterer Handlungsbedarf besteht, der in Form einer Sanierungsuntersuchung realisiert werden soll. Hierfür ist ein 2-stufiges Verfahren vorgesehen.
Im ersten Schritt sollen für die Sanierungsuntersuchung drei zusätzliche Grundwassermessstellen in Abstrom errichtet werden und in diesen und zwei weiteren Bestandsmessstellen ein 7-tägiger Immissionspumpversuch durchgeführt werden.
Im zweiten Schritt soll eine Variante- und Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Empfehlung einer konkreten Maßnahme zur Sanierung, Sicherung oder Überwachung der KVF kann nur auf der Grundlage der Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung und nach Würdigung der Ergebnisse einer noch zu erstellenden Machbarkeitsstudie erfolgen. Der Ausgang dieser Sanierungs-untersuchungen mit Machbarkeitsstudie ist derzeit noch ergebnisoffen.
Zeitplan der geplanten Maßnahmen 2015
Die Herstellung der neu geplanten Grundwassermessstellen (GWMS) kann aus naturschutz-rechtlichen Gründen erst nach der Vogelbrutzeit im Oktober 2015 erfolgen. Die Beprobung der GMWS findet aus technischen Gründen im Dezember 2015 statt. Der gemeinsamer Endbericht für Altablagerungen KVF 3, 4 und 5 ist für Anfang 2016 angesetzt. In der Anlage 1 ist der Terminplan für die weitere Altlastenerkundung auf dem Standortübungsplatz „Am Stockholz“ (LTA-Schweinheim) detailliert dargestellt.
Zusammenfassung:
Die Anregungen des Stadtrates zur Forcierung der weiteren Altlasterkundung

-        an der KVF 3 „Ochsenwiesensee“ zwei weitere Grundwassermessstellen (GWMS) im Abstrombereich einzurichten,
-        an der KVF 4 „ Almhütte“ die Bodenuntersuchung nachzuverdichten und eine GWMS im Abstrombereich herzustellen,
-        die notwendigen Sanierungsuntersuchungen zur Sanierung der KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte“ in Hinblick auf die Machbarkeits- und Variantenstudien zu beauftragen,
-        und einen Zeitplan für die geplanten Maßnahmen vorzulegen

wurden durch die BImA umgesetzt und an das Büro GIBS aus Nürnberg vergeben. Die geplanten Untersuchungsmaßnahmen werden im Oktober 2015 nach der Vogelbrutzeit ausgeführt.
An der KVF 2 sind auf Grund der geringen Schadstofffrachten und der bestehenden Nutzung keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Die Verwaltung wird nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse erneut berichten. Die Berichterstattung wird voraussichtlich am Ende des 1. Quartals 2016 erfolgen, da die Erstellung des endgültigen Abschlußberichtes mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem ehemaligen Standortübungsplatz „Am Stockholz“ mit den Ergebnissen zu
-        Rechtlichen Recherche der finanziellen Förderung durch Dritte,
-        Fließgewässeruntersuchung des Hügelsbaches
-        Festlegung des Maßnahmenkonzeptes und der Zeithorizonte
zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Untersuchungsschritte auf der Grundlage der Ergebnisse der Luftbildauswertung zu beauftragen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2015 09:50 Uhr