Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 19.10.2015 | ö | Beschließend | 7 | pl/13/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Heinsestraße ist geprägt von einer breiten Fahrbahn und beiderseitigen Parkplätzen. Der Straßenraum ist optisch dringend aufwertungsbedürftig. Möglich wäre eine solche Verbesserung z. B. durch Pflanzen von Bäumen an den Stellen, an denen es die Leitungen im Untergrund zulassen. Geschaffen werden könnte eine barrierefreie Verbindung zwischen Bavariapassage und Schöntalpassage. Die Details sind noch zu festzulegen
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.
Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.
Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.
Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen