Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung Sportheim (Sanierung/Anbau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 20.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 19sps/2/19/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 03.07.2015 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (383 Mitglieder) einen Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung des Sportheimes (Sanierung/Anbau).
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 63.500,00 €.

Für diese Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.

Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag (Nr. 1118) behandelt.

Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.

Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.

Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV am 12.06.2015 erteilt.

Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 21.200,00 €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2021 erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u.ä.) soweit erforderlich Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, geleistet werden können.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

I. Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.07.2015 zu den Kosten der Bestandssicherung des Sportheimes (Sanierung/Anbau) ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2016 13:40 Uhr