Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Carportanlagen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Johannesberger Straße 40, durch die Bauherrengemeinschaft xxx/xxx, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.11.2015 ö Beschließend 4uvs/9/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 26.08.2015, beantragt die Bauherrengemeinschaft xxx/xxx, Aschaffenburg, den Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und 2 Carportanlagen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Johannesberger Straße 40 in Aschaffenburg.

Durch das Bauvorhaben wird ein Grundstück, das von der Johannesberger Straße durchgehend bis zur Kahlgrundstraße reicht, neu bebaut. Das bisherige kleinere Bestandsgebäude Johannesberger Straße 40 wird abgebrochen. Neu entstehen soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 2 Geschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach und 45 Grad Dachneigung, das kein Vollgeschoss ist. Es entstehen insgesamt 8 Wohnungen zwischen 47,26 m² Wohnfläche und 75,61 m² Wohnfläche. Die Stellplätze werden in 2 Vierfach-Carportanlagen errichtet, die mit getrennter Zufahrt jeweils von der Johannesberger Straße und von der Kahlgrundstraße aus angefahren werden können.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Baulinienplanes Nr. 27 aus dem Jahr 1958 für das Gebiet zwischen Kahlweg und Johannesberger Straße nördlich der Aschaffstraße. Die Vorgaben dieses qualifizierten Baulinienplanes im Wesentlichen werden eingehalten, so dass das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Bauherrengemeinschaft xxx/xxx, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Carportanlagen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Johannesberger Straße 40 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2016 11:34 Uhr