Finanzierung von Altenpflegeschulen - Antwortschreiben der Staatsminister Dr. Marcel Huber und Dr. Ludwig Spaenle zur Resolution des Kultur- und Schulsenates vom 20.11.2014; - Antrag Herr Stadtrat Dr. Blatt vom 17.09.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 25.11.2015 ö Beschließend 6kss/3/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 20.11.2014 beschloss der Kultur- und Schulsenat auf Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.10.2014 einstimmig folgende Resolution:

„1. Die Bayerische Staatsregierung wird gebeten, ihre Zuwendungen an die Altenpflegeschulen zu
     erhöhen, damit mehr Personen ausgebildet werden können.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese Resolution nach München weiterzuleiten und die
     Landtagsabgeordneten der Region um Unterstützung zu bitten.“

Daraufhin richtete die Stadt Aschaffenburg am 26.11.2014 ein Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Seehofer, in dem sie den Wortlaut der Resolution und deren Begründung aus dem o.g. Antrag der UBV-Stadtratsfraktion übermittelte. Das Schreiben wurde in Abdruck allen Abgeordneten des Bayerischen Landtags aus der Region 1 übersandt.

Mit Schreiben vom 19.01.2015 (siehe Anlage) antwortete der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, Herr Dr. Marcel Huber, dass seitens der Bayerischen Staatsregierung der Ausbildung im Altenpflegebereich eine sehr hohe gesellschaftliche Bedeutung beigemessen werde. Dies zeige sich in der Übernahme eines Großteils der Betriebskosten für private Schulträger in Bayern, die damit alle auf die Erhebung von Schulgeld bei ihren SchülerInnen verzichten.

Ergänzend hierzu erläuterte der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herr Dr. Ludwig Spaenle, in seinem Schreiben an die Stadt Aschaffenburg vom 18.02.2015 (siehe Anlage), dass eine weitere Aufstockung der bestehenden Leistungen für Altenpflegeschulen mittelfristig nicht realisierbar erscheine, jedoch auch nicht geboten sei. Das gegenwärtige Finanzierungsmodell sei von den Schulträgern akzeptiert; die Schulen könnten ohne weitere Schulgelderhebung bei den SchülerInnen ihre Betriebskosten decken.

.Beschluss:

I. Die Antwortschreiben von Herrn Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben sowie Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Herr Dr. Marcel Huber vom 19.01.2015 sowie von Herrn Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herr Dr. Ludwig Spaenle vom 18.02.2015 auf die Resolution des Kultur- und Schulsenates vom 20.11.2014 zur Finanzierung von Altenpflegeschulen (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2016 08:31 Uhr