Das Hefner-Alteneck-Viertel wurde durch Satzung vom 27.07.2010 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Eigentümerin nahezu aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ist die XXX. Diese beabsichtigt eine umfassende Sanierung sämtlicher Außenanlagen ihres Bestandes. Hierzu hat sie einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet in Auftrag gegeben, aus dem nun einzelne Bereiche planerisch weiterentwickelt und abschnittsweise realisiert werden sollen. Dieser Rahmenplan hat u. a. die thematische Neugestaltung der Grünbereiche sowie die Errichtung einer durchgängigen, weitgehend barrierefreien Fußwegeverbindung zum Inhalt.
In den Jahren 2014 und 2015 wurde in einem 1. Bauabschnitt die Neugestaltung der Außenanlagen im Bereich beiderseits der Koloseusstraße realisiert. Mit dieser Maßnahme ist eine deutliche Aufwertung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität verbunden. Die Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes greifen dabei mit denjenigen zur Aufwertung des öffentlichen Raums (Vorplatz Familienstützpunkt, Treppe zur Bushaltestelle, barrierefreie Bushaltestelle) perfekt ineinander. Die Robustheit der Gestaltung ist dem hohen Nutzungsdruck problemlos gewachsen. Die neu geschaffenen Anlagen werden außerdem wertgeschätzt und dadurch respektiert und sorgsam behandelt.
In einem 2. Bauabschnitt soll nun der östlich hieran angrenzende Bereich um das Quartierszentrum in ähnlicher Form umgestaltet werden. Hier stehen keine weiteren Wohnungsmodernisierungen an, so dass nicht zu befürchten ist, dass durch spätere Baumaßnahmen an den Gebäuden die Außenanlagen durch Baufahrzeuge zerstört werden. Mit der Planung wurde das gleiche Planungsbüro beauftragt, das auch für den 1. Bauabschnitt verantwortlich zeichnete. Die Detailplanung ist aus der Rahmenplanung abgeleitet.
Im Laufe des Jahres 2015 fanden mehrere Veranstaltungen mit den von der Planung betroffenen Personen statt. Im Anschluss an einen Quartiersrundgang am 26.03.2015 mit Bewohnern und Schülern der Hefner-Alteneck-Straße, an dem auch das Planungsbüro, das Quartiersmanagement und Vertreter der XXX teilnahmen, fanden im Quartiersbüro weitere Besprechungen mit unterschiedlichen Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Senioren) statt, in denen die Vorschläge mit dem Planer diskutiert wurden. Die Anregungen fanden Eingang in den weiteren Planungsprozess.
Der Aufsichtsrat der XXX hat sich im Rahmen einer Begehung von der Notwendigkeit des Projekts überzeugt und empfiehlt dessen Realisierung.
In der Planung werden die Vorgaben des Integrierten Handlungskonzeptes aufgegriffen und die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. So enthält der Rahmenplan u. a. folgende Grundüberlegungen:
- Die Freibereiche zwischen den Wohnhäusern werden komplett neu gestaltet. Es erfolgt eine thematische Gliederung mit Zuweisung spezieller Funktionen. So können z. B. Treffpunkte und Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen werden
- Es werden räumlich getrennte Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen (Kinder, Jugendliche, Senioren). Eine Pergola als Treffpunkt erwachsener Bewohnerinnen und Bewohner findet ebenfalls Berücksichtigung.
- Durch einen „Quartiersweg“ entsteht eine durchgängige, barrierefreie Verbindung. Die Grünfläche zwischen den Anwesen Spessartstraße 80 und 86 kann über 2 Wege barrierefrei an die Spessartstraße angebunden werden.
Die Planung umfasst auch die Stichstraße zur Lindestraße, die im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um Maßnahmen zur Markierung des Einfahrtsbereichs der Stichstraße sowie um die Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Stichstraße. Die XXX hat sich bereiterklärt, diese gegen Kostenerstattung durch die Stadt im Zuge der Neugestaltung der Freiflächen umzubauen.
Die Neugestaltung der Flächen im Eigentum der XXX soll anteilig durch Sanierungsmittel erfolgen. Hierzu wurde ein Förderantrag gestellt, der in Anlehnung der Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ eine beschränkte Förderung dieser Privatflächen ermöglicht.
Nach der Kostenberechnung des Büros XXX ist von folgenden Kosten (brutto) incl. der Planungsleistungen auszugehen:
Abschnitt
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Herstellungs- kosten brutto
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Planungskosten
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Summe brutto
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1. XXX
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Wohnumfeld „Landschaftsbauarbeiten 2. BA“
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1.031.492 €
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114.532 €
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1.146.024 €
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2. Stadt
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Stichstraße Lindestraße
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22.491 €
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2.497 €
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24.988 €
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Gesamtsumme
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1.053.983 €
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117.029 €
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1.171.012 €
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Bei der Regierung von Unterfranken wurde ein Förderantrag eingereicht, der in 2 Abschnitte gegliedert wurde.
Der eine bezieht sich auf das Teilprojekt der XXX, hier werden die Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ angewendet, d. h. es werden grundsätzlich 30% der Kosten der Wohnumfeldgestaltung als förderfähig anerkannt (30 % aus 1.146.024 € = 343.807 €). Hieraus übernimmt die Regierung einen Anteil von 60% (= 206.284 €), der Zuschuss der Stadt beträgt 40 % (= 137.523 €). Bei der XXX verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 802.217 €.
An den Kosten für die Sanierung Straßenfläche von 24.988 € ist die XXX nicht beteiligt. Hier liegt der Fördersatz bei 60 %, sodass von der Regierung 14.993 € und von der Stadt 9.995 € zu übernehmen sind.
Realisiert werden soll die Maßnahme in den Jahren 2016 und 2017 in folgenden Abschnitten:
- 2016:
Landschaftsbau Abschnitt A (Teilbereich zwischen Stichstraße und Spessartstraße)
Umbau Stichstraße zur Lindestraße
1/3 Teilabschnitt Landschaftsbau Abschnitt B (Teilbereich zwischen Stichstraße und Hefner-Alteneck-Straße)
- 2017:
2/3 Teilabschnitt Landschaftsbau Abschnitt B (Teilbereich zwischen Stichstraße und Hefner-Alteneck-Straße)
Insgesamt stellt sich die Kostenverteilung wie folgt dar:
Bauabschnitt / Jahr
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Kosten (brutto) insgesamt incl.. Planungs kosten
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Anteil Städtebau-förderung
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Anteil Stadt
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Anteil XXX
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2016
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871.193 €
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167.310 €
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111.540 €
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592.343 €
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Landschaftsbau A
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696.294 €
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125.333 €
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83.555 €
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487.406 €
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Straßenbau
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24.989 €
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14.993 €
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9.996 €
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0 €
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Landschaftsbau B (1/3 Anteil)
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149.910 €
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26.984 €
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17.989 €
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104.937 €
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2017
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299.819 €
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53.967 €
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35.978 €
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209.873 €
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Landschaftsbau B (2/3 Anteil)
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299.819 €
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53.967 €
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35.978 €
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209.874 €
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Gesamtsumme
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1.171.012 €
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221.277 €
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147.518 €
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802.217 €
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Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsplanung 2016 und 2017 angemeldet.