1. Sachstand und Anlass
Im Mai kommenden Jahres wird die Kanalsanierung in der Dalbergstraße beginnen. Dadurch muss der Verkehr in der Oberstadt alternativ abgewickelt werden.
Am 25.09 fand eine Informationsveranstaltung zum Kanal- und Leitungsbau in der Dalbergstraße statt.
Die Verwaltung wurde im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenat vom 06.10.2015 beauftragt, die Dalbergstraße in einer 12-wöchigen Testphase von der Suicardusstraße in Richtung Werm-bachstraße durchgängig als Einbahnstraße auszuweisen und mit Erhebungen der Verkehrs-mengen zu begleiten. Dabei sollte der Ablauf der Sondierungen für die Erkundung der Bodendenk-mäler mit einbezogen werden.
2. Projektbeschreibung
Seit dem 02.11.2015 ist die Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Wermbachstraße nur in eine Richtung befahrbar. Die Erkundung der Bodendenkmäler läuft parallel dazu in der Fahrbahn. Im Vorfeld der Einbahnstraßenregelung wurden umfangreiche Verkehrserhebungen als sogenannte „Nullmessung“ durchgeführt, um zu sehen, inwieweit sich der Verkehr auch in den Nebenstraßen nach Einführung der Einbahnstraßenregelung verändern wird.
Die Messungen wurden an vier Standorten mittels Schläuchen und Videoaufnahmen erhoben. Die erste Messung fand vor der Einrichtung der oberen Dalbergstraße zur Einbahnstraße im Oktober vom 20.-22. statt. Die zweite Messung erfolgte nach Einrichtung der Einbahnstraße vom 17. -19.November. Nach Auswertung der Zählergebnisse und Abgleich mit der Nullmessung ergibt sich folgender Sachverhalt in den gemessenen Querschnitten:
Im Oktober wurden im Querschnitt Dalbergstraße unterhalb der Einmündung Suicardusstraße 5.080 Kfz/24 h gemessen. Oberhalb der Einmündung der Suicardusstraße sind noch 3.850 Kfz/24 h erfasst worden. Insgesamt 1.160 Fahrzeuge weniger pro Tag sind im November verglichen mit der Oktobermessung aus der Richtung Löherstraße/ Willigisbrücke in die Dalbergstraße ein- bzw. ausgefahren. Entsprechend sind auch fast 100 Fahrzeuge weniger in der Suicardusstraße gemessen worden. Der Messquerschnitt in der Dalbergstraße oberhalb der Einmündung Suicardusstraße zeigt demnach auch ca. 1.170 weniger Fahrzeuge.
Auch der Verkehr in der Straße „Neben der großen Metzgergasse“ hat sich von 193 Kfz/h auf 170 Kfz/h leicht verringert. Der Verkehr in der Schlossgasse hat dagegen um 72 Kfz/h zugenommen. Die Anzahl der Einfahrten in das Parkhaus „Theaterplatz“ zeigen keine nennenswerten Auffälligkeiten.
Eine Erhöhung um ca. 500 Fahrzeuge trotz des Einfahrverbotes ist im Querschnitt in der Dalbergstraße in Höhe des Stiftsbrunnens zu verzeichnen. Dies liegt wohl daran, dass ein nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge aus der Pfaffengasse und der Stiftsgasse aus Gewohnheit in die Dalbergstraße Richtung Schlossgasse eingefahren sind und ihren Irrtum erst auf Höhe des Theaterplatzes bemerkt haben. Durch Wenden werden sie doppelt erfasst.
Die Fahrzeuge im Querschnitt der unteren Dalbergstraße haben wie erwartet zugenommen (um über 1.000 Fahrzeuge) da dies die einzige legale Abfahrtsmöglichkeit aus dem Quartier ist. Die Fahrzeuge der Pfaffengasse und der Stiftsgasse sind dagegen nahezu gleich geblieben.
Ein Problem ergibt sich derzeit für die großen Lastzüge des Theaters. Das Theater wird fast ausschließlich von Gastspielhäusern bespielt. Diese reisen mit Lastzügen an, um ihre Requisiten am Bühnenliefereingang auf dem Karlsplatz ab- und wieder aufzuladen. Die Abfahrt der Lastzüge kann aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht über die untere Dalbergstraße erfolgen.
Da die Lastzüge jedoch mit der derzeitigen Einbahnstraßenregelung aus der Pfaffengasse nicht in Richtung Schlossgasse einbiegen dürfen, muss dies mit Polizeieinsatz geschehen. Die Polizei sperrt in diesen Fällen die Dalbergstraße auf Höhe der Suicardusstraße, um die Abfahrt der LKW entgegen der Einbahnstraße zu gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass die geplante Abfahrt über die Schlossgasse nur eingeschränkt möglich war. Die Polizei muss dabei mehrfach (bis zu dreimal) anrücken, da die Abfahrt der LKW zeitversetzt erfolgt. Da dies ein erheblicher personeller Aufwand darstellt, ist es notwendig die Einbahnstraßenregelung etwas zu modifizieren. Dabei soll der Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Schlossgasse wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben werden.
Es ist dann für Lastzüge und LKW des Theaters und der Museen ohne Polizeieinsatz möglich, aus der Pfaffengasse legal über die Schlossgasse abzufahren. Die Schlossgasse muss daher entsprechend frei gehalten werden. Die Einbahnstraße Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Schlossgasse bleibt weiterhin bestehen.
Die Pollerreihe am Ende der Schlossgasse ist mit einem Schlüssel zu öffnen, der den Theater-betrieben vorliegt. Nach der Durchfahrt des LKWs wird die Pollerreihe wieder verschlossen, so dass keine unberechtigten Fahrzeuge die Ausfahrt aus der Schlossgasse in den Schlossplatz nutzen können.