Seit dem 18.03.2009 wurde durch den UVS beschlossen, dass alle Änderungen der Mobilfunkanlagen im Stadtrat veröffentlicht werden.
Bei den aufgelisteten Standorten handelt es sich um bereits bestehende Anlagen. Die Veränderungen an den Standorten werden durch die Standortbescheinigungen dokumentiert und entsprechen somit den gesetzlichen Regelungen.
Der Arbeitskreis Mobilfunk vom 08.07.2015 mit seinen politischen Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien bzw. Gruppierungen hat sich nach deren Rücksprache in den jeweiligen Fraktionen positiv für eine Veröffentlichung von Suchkreisen zu Neustandorten im Internet ausgesprochen.
Die Grundlage für die Veröffentlichung von Suchkreisen findet sich in der freiwilligen Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II zwischen den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mit dem Ziel der Umweltschonung und Akzeptanzverbesserung (Mobilfunkpakt II) vom 27.11.2002. Dort heißt es in Ziffer 1.2.1.:
„1.2.1 Information durch Mobilfunkbetreiber
Der jeweilige Netzbetreiber informiert die Kommune über die Rahmenbedingungen des Angebots der Zusammenarbeit und den Ansprechpartner auf Seiten der Netzbetreiber. Die Kommune wird über die Absicht des geplanten Vorhabens mit Angabe des Suchgebietes und evtl. konkreter Standorte informiert. Dies ist mit dem datenschutzrechtlichen Hinweis versehen, dass Planungsdaten für die Mobilfunkbetreiber wettbewerbssensible Daten sind und dabei eine Verwendung gegenüber Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des betroffenen Unternehmens möglich ist. Mögliche konkrete Standorte (aus planerischer Sicht) werden der Kommune vor Abschluss eines Mietvertrages mitgeteilt.“
Eine Veröffentlichung im Internet in dieser Form ist deshalb nur mit Zustimmung des jeweiligen Mobilfunkbetreibers möglich.
Gegen die Veröffentlichung der von den Mobilfunkbetreibern zur Verfügung gestellten Angaben spricht der Datenschutz, sowohl in Form personenbezogener Daten als auch in Form der als Betriebsgeheimnis anvertrauten Unterlagen.
Um diesen Belangen Rechnung zu tragen, dürfen die Suchkreise nur ohne personenbezogene Daten (wie z.B. eindeutige Adressen) oder Betriebsgeheimnisse öffentlich bekannt gegeben werden.
Nach der Zustimmung des Stadtrates zur Internetveröffentlichung nimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Kontakt zu jedem Mobilfunkbetreiber auf und versucht eine Darstellungsform für die Veröffentlichung der Mobilfunkneustandorte zu finden und umzusetzen.