Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf den Landkreis Miltenberg ab 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werksenates, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Vorberatend 5ws/6/5/15
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 4pl/1/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bis 31.05.2005 konnten die Stadtwerke Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg die in ihrem Gebiet anfallenden nicht brennbaren, inerten Abfälle zur Beseitigung, die die Grenzwerte der Deponieklasse II einhalten, auf der Deponie Stockstadt des Landkreises Aschaffenburg entsorgen. Danach war die Deponie Stockstadt endgültig verfüllt.
Für die Zeit ab 01.06.2005 suchten beide Gebietskörperschaften gemeinsam eine Ablagerungs-möglichkeit für diese nicht brennbaren Abfälle zur Beseitigung. Bereits damals wurden mehrere Deponiebetreiber angeschrieben und gefragt,  ob und zu welchen Konditionen eine Mitbenutzung der Deponie möglich ist.
Im Ergebnis und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Transporte werden seit 01.06.2005 die inerten Abfälle zur Beseitigung auf der Deponie Rothmühle im Landkreis Schweinfurt abgelagert. Im Juli 2009 wurde die Vereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt verlängert. Mit Schreiben vom 12.11.2014 kündigte der Landkreis Schweinfurt diese Vereinbarung zum 31.12.2015, zeigte sich jedoch offen für eine weitere Zusammenarbeit zu neuen Bedingungen.
Die Stadtwerke Aschaffenburg und das Landratsamt Aschaffenburg haben daher wiederum  Deponiebetreiber in wirtschaftlich zumutbarer Entfernung angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.
Im Ergebnis soll die Deponierung inerter Abfälle als Teil der Beseitigungspflicht gem. Art. 7 KommZG auf den Landkreis Miltenberg durch die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung übertragen werden.
Darüber hinaus werden in einem separaten Anlieferungsvertrag die Bedingungen der Anlieferung inerter Abfälle zur Beseitigung an der Deponie Guggenberg geregelt.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der als Anlage 5 beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2016 07:33 Uhr