Standortübungsplatz - Altlastensituation - Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.12.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Beschließend 2pvs/10/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst, hat über  das Staatliche Hochbauamt Würzburg das Geologische Büro GIBS aus Nürnberg mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragt. Bereits im Februar 2013 wurden die Müllablagerungen in den ehemaligen Steinbrüchen mit Baggerschürfen untersucht. Im Oktober und November 2013 erfolgte die Untersuchung des Grundwassers. Hierzu wurden zahlreiche Sondierungsbohrungen im Umfeld der Steinbrüche realisiert.
Mit der Zweiteilung der Untersuchungstermine wurde auf die naturschutzrechtlichen Belange, insbesondere Rücksicht auf die Brutzeit der einheimischen Vogelarten und auf die hochwertigen Lebensräume der geschützten Tierarten, z. B. Amphibien, genommen.

Erkundet wurden die Boden- und Grundwasserverhältnisse der ehemaligen Steinbrüche. Sie wurden aus bodenschutzrechtlichen Gründen in Kontaminationsverdachtsflächen (KFV) umbenannt.
In der folgenden Tabelle sind die KVF´s, die Eigentümer und die Untersuchungskosten des 1. Schrittes dargestellt:

Kontaminationsverdachtsfläche

Eigentümer
Untersuchungskosten
KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform
Bund / Bundesforst
11.500 €
KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“
Bund / Bundesforst
8.000 €
KVF 4 „Steinbruch Almhütte“
Stadt Aschaffenburg
11.500 €
KVF 5 „Steinbruch Ehem. „Ölsee, südlich der Almhütte“
Bund / Bundesforst
145.000 €

In der Sitzung vom 16.07.2013 wurde dem Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) die Lage und Größe, historische Nutzung und in einer chronologischen Aufstellung die bisherigen durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse vorgestellt.
Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan“
Bewertungskriterien und -maßstäbe
Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt nach den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und der Arbeitshilfe „Bayerisches LfW-Merkblatt 3.8/1.
Demzufolge dient der Hilfswert 1 (HW 1) zur ersten Abschätzung, ob eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vorliegt. Wird der HW 1 unterschritten, ist der Verdacht ausgeräumt. Zusätzliche Untersuchungen sind nicht notwendig.

Wird der HW 1 überschritten, wird dies als Überschreitung des Prüfwertes am Ort der Probenahme gewertet und der Verdacht ist erst einmal bestätigt. Eine Überschreitung des Prüfwertes am Ort der Beurteilung (Übergang ungesättigter - gesättigter Bodenbereich) ist nicht ausgeschlossen. Es wird geprüft, inwieweit eine Mobilisierung der Schadstoffe zu erwarten ist. Dies erfolgt mittels Eluationsversuche (Auswaschungsversuche). Unterschreiten diese Eluationsversuche die Prüfwerte am Ort der Probenahme, gilt der Verdacht der Grundwassergefährdung als ausgeschlossen.

Überschreiten die Eluatwerte die Prüfwerte am Ort der Probenahme, ist unter Würdigung aller relevanten Bedingungen eine Sickwasserprognose zu erstellen. Ziel der Untersuchung ist am Ort der Beurteilung eine Überschreitung des Prüfwertes belastbar auszuschließen.
Bei der Bewertung von Eluatuntersuchungen innerhalb der Detailuntersuchung (Phase II b) führt das LfW-Merkblatt 3.8/1 zusätzlich einen Stufe-2-Wert als Referenz an. Ergeben die Eluatuntersuchungen Stufe-2-Wertüberschreitungen nach LfW-Merkblatt 3.8/1 ist der Gefahrenverdacht abschließen bestätigt und das Ausmaß der Gefährdung abzuschätzen.

Aktuelle Untersuchungen vom Februar und September/Oktober 2013
Die BImA hat im Mai 2014 der Stadt Aschaffenburg  den Untersuchungsbericht „Altlastenerkundung auf ehemaliger US-Liegenschaft LTA Schweinheim“ übergeben. Aus dem Untersuchungsbericht werden in Kurzform die wesentlichen Ergebnisse der Boden – und Grundwasseruntersuchungen erläutert:

An den KVF 3 und 4 wurden in den orientierenden Untersuchungen (Phase IIb Teil 1) Baggerschürfe und Rammkernsondierungen mit Boden- und Bodenluftproben durchgeführt. Sie erbrachten deutliche geruchliche Befunde.

In der Detailuntersuchung (Phase IIb Teil 2) wurden an den beiden KVF im Abstrom je zwei Grundwassermessstellen errichtet und beprobt.

Zur Erkundung der KVF 3 „Ochsenwiesensee wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

-        6 Rammkernsondierungen bis 7 m unter Geländeunterkante
-        3 Baggerschürfe und
-        2 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet.

Bei der Auswertung der Analysen wurden in der Bodenluft keine leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe z. B. LHKW und BTEX nachgewiesen.
In den Bodenuntersuchungen wurden insbesondere für Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sowie für Naphthalin und PAK die Hilfswerte 2 überschritten.
Im Eluat (Auswaschungsuntersuchung) wurden die Prüfwerte der Parameter Blei, (Benzo(a)pyren (BaP) sowie PAK überschritten.
Die Analysenergebnisse im Grundwasser zeigen Stufe-1 Wert-Überschreitungen für Naphthalin und PAK auf.

Die Eluatuntersuchungen weisen eine Mobilisierung von PAK aus. Aufgrund der festgestellten Prüfwertüberschreitungen im Grundwasser lassen sich anhand der nicht vorhandene Versiegelung in Verbindung mit der GW-Neubildung und trotz der geringen Durchlässigkeit des Felsens Überschreitungen der Prüfwerte innerhalb des Deponiekörpers ableiten.
Zurzeit sind die Schadstofffrachten und die GM-Fließrichtung noch nicht abschließend abzuschätzen.

Das Gutachten empfiehlt hinsichtlich dieser Defizite und der ausreichenden Abdeckung des Abstrombereiches durch GWM ein zweistufiges Vorgehen:

-        Beprobung der in zwei Schürfgruben ausgebauten 2“-Pegeln sowie die zeitnahe erneute Beprobung der Grundwassermessstellen GWM 3-1 und 3-2 mittels eines Pumpversuches oder
-        In Abhängigkeit der Analysenergebnisse sollen zusätzlich 2 Grundwassermessstellen errichtet sowie ein Monitoring aller Messstellen durchgeführt werden.

Mit diesen Untersuchungen sollen weiterführende Aussagen über die GW-Fließrichtung, Frachtbetrachtung sowie Reichweite und Zusammensetzung der Schadstofffahne getroffen werden.

Die Kosten für den 1. Schritt werden auf ca.8.000 € und für den optionalen 2. Schritt auf ca. 55.000 € geschätzt.

Kostenträger für diese Untersuchungen ist der Bundesforst der BImA.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefunde KVF 3“

Die KVF 4 „Almhütte“ liegt westlich des ehemaligen Gebäudes Almhütte.

Zur Erkundung wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

-        6 Rammkernsondierungen bis 7 m unter Geländeunterkante
-        3 Baggerschürfe und
-        2 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet.

Bei der Auswertung der Schadstoffbefunde wurden als besondere Auffälligkeiten Hilfswert-2-Überschreitungen bei Kupfer, Zink, MKW, Naphthalin und PAK festgestellt. In den Eluaten wurden für diese Schadstoffe Prüfwertüberschreitungen ermittelt.
In den Grundwasseruntersuchungen zeigten sich Stufe-1-Wertüberschreitungen bei den Parametern Barium, BaP, PAK und PCB.

Für die KVF 4 sind die Schadstofffrachten noch nicht abschließend abzuschätzen, da durch die beiden vorhandenen GWM nur eine sehr geringe Abstrombreite der KVF 4 erfasst wird.
Das Gutachten schlägt hinsichtlich der Defizite vor, die Stoffmenge und –verteilung sowie über die Frachtberechnung und Reichweite und die Zusammensetzung der Schadstofffahne zu ermitteln. Darüber hinaus sollte die GW-Fließrichtung bestätigt werden.

Das Gutachten schlägt hinsichtlich dieser Defizite ein zweistufiges Vorgehen:

-        Nachverdichtung der Deponatuntersuchungen durch zusätzliche RKS und nochmalige Beprobung der Grundwassermessstellen GWM 4-1 und GWM 4-2 oder
-        In Abhängigkeit der berechneten Schadstofffrachten, die aus den Nachverdichtungs-untersuchen resultieren, und nicht mit den Untersuchungsergebnissen den Grundwasserbeprobungen und den berechnen Frachten übereinstimmen, sollte eine neue GMW in den unmittelbaren Abstrom des höchsten belasteten Ablagerungsbereiches errichtet und zusammen mit den beiden anderen GMW beprobt werden.

Die Kosten für den 1. Schritt werden auf ca.10.500 € und für den optionalen 2. Schritt auf ca. 40.000 € geschätzt.

Die Kosten für diese Untersuchungen gehen zu Lasten der Stadt Aschaffenburg.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefund KVF 4“

Die KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte liegt südlich der KVF 4 „Almhütte“.

Im direkten Umfeld der KVF 5 sind bereits 6 Grundwassermessstellen (GWM) vorhanden. Im Zuge der Sondierungsbohrungen im Herbst 2013 wurden weitere 4 Grundwassermessstellen errichtet.

In 2012 erfolgte in der GMW 5/4 ein Pumpversuch. Die Untersuchungsergebnisse zeigten eine massive LHKW-Belastung, einschließlich des karzinogenen Vinylchlorids (VC) über den Stufe-2-Werten. Die vielfache Überschreitung der Prüfwerte bestätigt eine erhebliche GW-Verunreinigung und macht Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Bei den Grundwasseruntersuchungen 2013 in der abstromig gelegenen GWM 5/4 wurde erneut ein Pumpversuch durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass die Konzentrationen der leicht flüchtigen organischen Parameter, LHKW und deren Abbauprodukte (VC), kontinuierlich anstiegen. Während Schwermetalle und MKW, Phenol- und PAK-Befunde in allen drei Proben fehlten.

Bei den Grundwasseruntersuchungen zeigten sich insbesondere in den GMW 5/1, 5/7 und 5/8 deutliche Stufe-2 Wertüberschreitungen für eine Reihe organischer Stoffe wie Naphthalin, PAK, Vinylchlorid, LHKW, Benzol, BTEX , Phenolindex und Chlorbenzole.
Innerhalb der ehemaligen Deponie wurde in der GWM 5/1 aufschwimmendes Öl im Grundwasser vorgefunden. Die Untersuchungsergebnisse für MKW und LHKW liegen deutlich über den Stufe-2-Werten.

Deutliche Hilfswertüberschreitungen der Bodenproben und deutliche Prüfwertüberschreitungen (z. T., ein Vielfaches des Stufe-2-Wertes) im Grundwasser, die den Altlastenverdacht bestätigen. Die Gefährdungsabschätzung ist somit abgeschlossen.
Es liegt eine sehr hohe Gefährdung des Grundwassers vor. Der Gutachter empfiehlt eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen. 

Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-        Abklärung der Ablagerungsgrenzen durch Sichtung und Auswertung von Luftbildern sowie altem Kartenmaterial,
-        Errichtung von zwei zusätzlichen GWM einschließlich Pumpversuche im weiteren Abstrom zur Ermittlung der Schadstofffahnenausdehnung,
-        Errichtung einer zusätzlichen GWM mit einem Pumpversuch im weiterem Abstrom zur Ermittlung der Fahnenspitze,
-        GW-Monitoring aller vorhandenen GWM.

Die Kosten des 1 Schrittes für das Monitoring und die Herstellung von zwei neuen Grundwassermessstellen werden mit 145.000 Euro veranschlagt.

In einer Kostenschätzung für eine Sanierung in Form eines Aushubes und Entsorgung des Deponates geht der Gutachter von ca. 3,1 Mio. Euro aus. Die Art der Sanierung muss allerdings erst noch in einer Machbarkeits- oder Variantenstudie definiert werden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die US-Army der Verursacher der Ablagerung ist und der Grundstückseigentümer Bundesforst in der finanziellen Verantwortung steht.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefund KVF 5“
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

Der Untersuchungsbericht wurde im Rahmen des bodenschutzrechtlichen Verfahrens durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg auf Plausibilität geprüft und hat mit dem Schreiben vom 27.10.2014 ausführlich Stellung genommen. Das WWA Aschaffenburg schließt sich den Ausführungen zur Erkundung, zur Bewertung sowie die daraus abgeleiteten Folgerungen des Gutachters, der für jede KVF ein spezifisches, zweitstufiges Untersuchungsverfahren vorschlägt, an.

Aktuelles Grundwassermonitoring der KVF 2 vom November 2013 und März 2014

Die KVF 2 liegt südlich der ehem. Range Control und grenzt unmittelbar an den bestehenden Grillplatz an. Diese Verdachtsflache wurden 1997 bis 2014 mehrfach auf ihr Schadstoffinventar im Boden und Grundwasser untersucht.
Die Ergebnisse aus den Untersuchungen von 1997 zeigen in den Bodenproben Überschreitungen des Hilfswertes-1 für die Schwermetalle Arsen, Kupfer, Zink, Quecksilber und PAK. Im Grundwasser wurden erhöhte Gehalte an LHKW und PAK vorgefunden.

Die Untersuchungen im Jahre 2006 wurden in den Bodenproben Gehalte an Schwermetallen über den Hilfswerten-1 ermittelt, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Kupfer überschritten den Hilswert-2. Die Grundwasseranalyse zeigte erhöhte Konzentrationen an MKW über dem Stufe-1-Wert. Gehalte an LHKW und PAK wurden nicht detektiert.

Das Grundwassermonitoring vom November 2013 zeigte Gehalte an PAK, Benzo(a)Pyren (BaP), Arsen und Barium über den Stufe-1-Werten

Das 2te Grundwassermonitoring im März 2014 zeigte an allen GWM der KVF 2, dass die Anzahl der Stufe-1-Wertüberschreitungen im März 2014 deutlich zurückgegangen sind.
Für die Gehalte an PAK, BaP und Arsen wurden keine Stufen-1-Werte mehr überschritten.
Die Konzentrationen von Barium und Chlorbenzol liegen über den Stufe-1-Werten, der Gehalt an Barium ging jedoch um die Hälfte auf ca. 400µg/l zurück.

Das Gutachten hat festgestellt, dass derzeit keine Stufe-2-Wertüberschreitungen vorliegen, lediglich kleinräumige und kurzzeitige Kontaminationen in den Messstellen zu beobachten sind, und nur von geringen Schadstofffrachten ausgegangen werden kann. Das Gutachten leitet nur ein geringes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser ab.

Das Gutachten empfiehlt hinsichtlich der festgestellten Ergebnisschwankungen eine erneute GW-Untersuchung auf einen reduzierten Parameterumfang (LHKW, Barium, BaP, Arsen und Chlorbenzol). Zusätzlich sollten Isotopenuntersuchungen an den Grundwasserproben durchgeführt werden, um eine potenzielle Belastung durch die KVF 5 auszuschließen.

Sollten die Zusammenhänge mit der KVF 5 ausgeschlossen werden können und keine deutliche Verschlechterung der Grundwasserbelastung eingetreten sein, empfiehlt das Gutachten das Grundwassermonitoring einzustellen.

Das WWA Aschaffenburg hat im Schreiben vom 29.10.2014 die weitere Vorgehensweise des GW-Monitoring bewertet und aus bodenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt. Hinsichtlich der vorgeschlagenen endgültigen Beendigung des GW-Monitorings bei den entsprechenden geringfügigen Belastungen behält das WWA Aschaffenburg sich Forderungen nach ergänzenden Untersuchungen vor.
Die Kosten des Grundwassermonitorings in Höhe von ca. 11.500 Euro werden durch den Bundesforst der BImA getragen.

    
Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg “Grundwassermonitoring KVF 2“

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem ehemaligen „Standortübungsplatz“ mit den Erkundungsergebnissen vom März und Oktober 2014 zur Kenntnis (Anlage 1).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Untersuchungsschritte zur Ermittlung der Gefährdungsabschätzung durchzuführen.

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 11.500.- Euro für den nächsten Untersuchungsschritt in den Haushalt 2015 einzustellen.

4. Folgende in der Sitzung genannten weitere Aufträge der SPD-Stadtratsfraktion sollen umgesetzt werden:

4.1 Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeit von Sanierungsmaßnahmen bei Altlasten zu recherchieren

4.2 Der Stadtrat fordert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf, umgehend
- einen Zeitplan für das das weitere Vorgehen vorzulegen,
- die nächsten notwendigen Sanierungsuntersuchungen zu beauftragen,
- die Machbarkeits- und Variantenstudie zur Sanierung der Kontaminationsverdachtsfläche 5 („Ölsee südlich Almhütte“) zu vergeben und
- an der Kontaminationsverdachtsfläche 3 („Ochsenwiesensee“) zwei weitere Grundwassermessstellen im Abstrombereich einzurichten.

5. Der Vorschlag der GRÜNE-Stadtratsfraktion zur Untersuchung der Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen durch die Stadt Aschaffenburg gegenüber dem BUND soll aufgegriffen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:46 Uhr