Personalangelegenheit;
Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 20.04.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Möglichkeiten des persönlichen Fortkommens sind wesentlicher Teil einer guten Personalentwicklung.
Dem tragen das neue Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 05.08.2010 und die Verordnungen über den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt, hier die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18.11.2011, Rechnung. Diese Regelungen beinhalten Modelle der Ausbildungsqualifizierung und der modularen Qualifizierung.
Für die Ausbildungsqualifizierung wird ein enger gesetzlicher Rahmen (siehe §§ 30 - 33, 39 LlbG) gesetzt.
Für die Modulare Qualifizierung besteht ein Gestaltungsspielraum (siehe §§ 34 - 37, 40, 41 LlbG). Die oberste Dienstbehörde wird ermächtigt, hierfür ein Konzept zu erstellen (siehe § 35 LlbG).
Das in Anlage zur Beschlussfassung vorgelegte Konzept ist angelehnt an die Formulierungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Stadt Würzburg und wurde so vom Bayerischen Landespersonalausschuss genehmigt.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Konzept für die Modulare Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aschaffenburg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, in Anlage 11 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung dieses Konzepts beim Bayerischen Landespersonalausschuss einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2015 07:50 Uhr