Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg 106 durch RD Invest GmbH, Heinrichsthal


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 6uvs/3/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 15.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2015, beantragt die Firma RD Invest GmbH, Heinrichsthal, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus auf den Grundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg xx. Das Bauvorhaben besteht aus 2 Bürogebäuden, welche mit einem gemeinsamen Treppenhaus verbunden sind. Während das Gebäude am Ahornweg xx Geschosse besitzt, hat das dahinter liegende Gebäude 5 Vollgeschosse. Dieses Gebäude steht allerdings tiefer.

Bedingt durch die Hanglage überragt das hintere geplante 5-geschossige östliche Gebäude das Vordergebäude nur um 1,90 m. Die nach dem Bebauungsplan zulässige Gesamtgebäudehöhe von 16,50 m wird durch das Vordergebäude eingehalten, vom Hintergebäude aber nur um 0,45 m überschritten. Bedingt durch das 5. Geschoss des hinteren Gebäudetraktes wird die zulässige GFZ um 221,9 m² überschritten, wofür eine Befreiung erteilt wird.

In dem geplanten 4- bzw. 5-geschossigen Bürogebäude werden verschieden große Mieteinheiten realisiert und vermietet. Das separat geplante Parkhaus mit insgesamt 4 Geschossen bietet Platz für 247 Pkw. Die notwendigen Stellplätze werden im geplanten Parkhaus zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Stellplätzen im Parkhaus wird es im Innenhof weitere 6 Abstellmöglichkeiten geben. Der Stellplatzbedarf nach der städtischen Stellplatzsatzung ergibt für das Vorhaben einen Bedarf von 69 Stellplätzen sowie von 46 Fahrradabstellplätzen. Von den 69 Pkw-Stellplätzen werden 6 oberirdisch und 63 im Parkhaus nachgewiesen. Die erforderlichen 46 Fahrradabstellplätze werden im Bereich zwischen Parkhaus und den Bürogebäude nachgewiesen. Die verbleibenden 184 Pkw-Stellplätze im Parkhaus sollen an benachbarte Firmen vermietet werden.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.01.2016 liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 07/02 „Magnolienweg“, welches die Gebietsart GE (B) festsetzt und somit das Vorhaben hier zulässig ist.

Die Baugenehmigung soll unter der Bedingung ergehen, dass wegen dem anschließenden Bebauungsplan „Anwandeweg“, welcher Mischgebiet und Wohngebiet festsetzt durch das Parkhaus, die Immissionsschutzwerte eingehalten werden. Hierzu ist im Baugenehmigungsverfahren ein immissionsschutzrechtliches Gutachten vorzulegen.

Das Baugrundstück besteht derzeit aus den selbständigen Grundstücken Fl.-Nrn. 500/29 und 500/40. Vor Baubeginn sind beide Grundstücke zu verschmelzen oder zu vereinigen. Der Nachweis hierüber ist dem Bauordnungsamt vorzulegen.

Bedingt durch das Bauvorhaben entfällt im Bereich der Feuerwehraufstellfläche für das Vorhaben und der Zufahrt zum Parkhaus jeweils ein auf öffentlichem Verkehrsgrund vorhandener Baum. Diese zwei Bäume sind nach Rücksprache mit dem Gartenamt und mit dem Tiefbauamt an eine andere geeignete Stelle im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des Bauantragstellers zu versetzen.

Im südöstlichen Bereich des geplanten Bürogebäudes wird die Baugrenze um 1,44 m² über alle 4 Geschosse überschritten. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze handelt wird hierfür eine Befreiung erteilt.

Auf dem Baugrundstück sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 20 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.

Hinweis: Die Gebäude sind barrierefrei durch einen Aufzug erreichbar.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die RD Invest GmbH, Heinrichsthal, zum Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus (256 Stellplätze) auf den Grundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg xx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:24 Uhr