Erneuter Einstieg in das Bayerische Hochgeschwindigkeits-Breitband-Förderprogramm im Gewerbegebiet Obernau


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 09.05.2016 ö Beschließend 3pl/5/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten (Geschwindigkeit vom Teilnehmer in das Internet) als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze nicht vorhanden sind und in denen sie in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sog. „weiße NGA-Flecken“).Bayern will bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz schaffen und das modernste Breitband zum Standard machen.
Die Stadt Aschaffenburg hat im Rahmen des aktuell laufenden Förderprogramms zum Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen eine erneute Markterkundung ausgeführt, um einen Überblick über weitere unterversorgte Gebiete im Stadtgebiet zu erhalten. Die erste Markterkundung hatte zum Ergebnis, dass die Deutsche Telekom im Stadtteil Obernau (Wohngebiet) einen Eigenausbau ohne Fördermittel bis Ende des Jahres umsetzt. Die Stadt Aschaffenburg hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Aschaffenburg gemäß der Breitbandrichtlinie zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Durch die erneute Markterkundung wurde ersichtlich, dass das Gewerbegebiet Obernau-Bollenwald weiterhin als unterversorgt gilt (siehe Anlage 1). In der ersten Förderung 2012 konnte durch den Aufbau eines Funkmastes einer Erhöhung der Breitbandversorgung bis zu 20Mbit im Download hergestellt werden, was zu diesem Zeitpunkt eine wesentliche Verbesserung darstellte.
In Zeiten der Digitalisierung, der Menge an Datentransfer und der Ausweitung der internationalen Geschäftstätigkeiten der Unternehmen wachsen die Ansprüche der Firmen an die Breitbandversorgung am Standort. Die aktuelle Förderung des Freistaats Bayern berücksichtigt diese Anforderungen und setzte die Versorgungsgeschwindigkeit auf mindestens 50 Mbit, im Gegensatz zu der damaligen Versorgung von bis zu 20 Mbit, die dem Anspruch an eine schnelle Internetverbindung heutzutage nicht ausreichend gerecht wird. Nach Rückmeldungen von Unternehmen am Standort (z.B. Elb Schliff, Schodo GmbH) benötigen die Firmen eine höhere und sicherere Bandbreite, als diejenige, die derzeit mit der Funklösung der damaligen HEAG / HSE Medianet (jetzt ENTEGA GmbH) erzielt werden kann.
Weitere Gewerbegebiete in Aschaffenburg konnten teilweise z.B. durch einen VDSL-Eigenausbau der Telekom an schnelleres Internet angeschlossen werden (siehe Anlage).
Für die Stadt Aschaffenburg beläuft sich die Förderquote auf 60%. Der niedrigste Förderhöchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Der höchste Förderhöchstbetrag beträgt 950.000 Euro. Dazwischen sind die Förderhöchstbeträge in Stufen von 10.000 Euro gestaffelt. Fördersatz und Förderhöchstbetrag wirken wie folgt zusammen: Die Gemeinde gleicht dem im Auswahlverfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % aus und erhält hierfür eine staatliche Förderung in Höhe des jeweiligen Fördersatzes. Der Förderhöchstbetrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Jede Kommune kann ihren Förderhöchstbetrag durch ein oder mehrere Ausbauprojekte während der Laufzeit des Programms voll ausschöpfen. Die Ausbaumaßnahme unterliegt einer Bagatellgrenze von 25.000€. In dem Fall, dass der komplette Ausbau unter 25.000€ kostet, verpflichtet sich die Kommune zur Übernahme der Kosten ohne Förderung seitens der Regierung. Oberhalb der genannten Bagatellgrenze greift die Förderung von 60%. Die Höchstfördersumme für die Stadt Aschaffenburg beläuft sich auf 510.000€ (60%) gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministerium vom 18. Juli 2014. Beispiel: Die Außbaumaßnahme des Netzbetreibers kostet 850.000€, der Freistaat würde die Höchstfördersumme von 510.000€ (60%) zahlen. Die Höchstsumme der Investitionskosten würde sich für die Stadt Aschaffenburg also auf 340.000€ (40%) belaufen.

Weiteres Vorgehen:

Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung

?        Die Stadt Aschaffenburg veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
?        Die Stadt Aschaffenburg veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren, macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für das zu versorgende Erschließungsgebiet.
?        Bieter müssen mit Angebotsabgabe bestätigen, dass sie ihre Daten über eventuell bereits vorhandene Infrastrukturen im Erschließungsgebiet der BNetzA übermittelt haben.
?        Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Stadt Aschaffenburg beauftragt Breitbandzentrum mit einer Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitslücke.
?        Der Stadtrat trifft Entscheidung über die Investition und die Ausführung der Maßnahme.

Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren

?        Die Stadt Aschaffenburg veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung; damit steht das endgültige Erschließungsgebiet fest.

Verfahren bei Bezirksregierung

?        Die Stadt Aschaffenburg stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
?        Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.

Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber

?        Die Stadt Aschaffenburg schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
?        Zuvor gibt die Stadt Aschaffenburg der BNetzA (Bundesnetzagentur) Gelegenheit zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung zu nehmen. Sofern sie einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Pflicht zur Vorlage bei der BNetzA.

Veröffentlichung Fördersteckbrief

?        Die Stadt Aschaffenburg stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar. Hierfür stellt das Bayerische Breitbandzentrum ein Online-Formular bereit.

Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

?        Die Stadt Aschaffenburg dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung
?        Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung sind für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg legt das Erschließungsgebiet „Obernau - Gewerbegebiet Bollenwald“ wie im Lageplan in Anlage 2 dargestellt durch Beschluss des Stadtrats fest und beauftragt die Verwaltung mit dem Einstieg in das Bayerische Förderprogramm zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:38 Uhr