Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd;
hier: Bestellung von zwei Mitgliedern in die Verbandsversammlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.05.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In den vorhergehenden Wahlzeiten des Stadtrates und zuletzt mit Beschluss des Plenums vom 05.05.2014 waren die Bediensteten, Herr xxx und Herr xxx, als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Stadt Aschaffenburg in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd gewählt worden.
Am 10. November 2016 findet eine Neukonstituierung der Verbandsgremien des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd statt, da diese sich nach der Hessischen Wahlperiode richtet.
Die Stadt Aschaffenburg wurde deshalb gebeten, erneut einen Vertreter sowie einen Stellvertreter nach § 5 der Verbandssatzung zu wählen.
Nach § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd entsendet die Stadt Aschaffenburg einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Entsendung durch Wahl (nach Hessischer Gemeindeordnung).
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunaler Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 03.07.1978 findet auf diesen Zweckverband Hessisches Landesrecht Anwendung. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sind die Vertreter für die Verbandsversammlung von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt die erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter erneut als Verbandsrat und stellvertretender Verbandsrat in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd per Beschluss in offener Abstimmung für die Restdauer der Wahlperiode des Stadtrates zu wählen.
.Beschluss:
I. In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd werden als Vertreter der Stadt Aschaffenburg nach Hessischer Gemeindeordnung durch Handaufheben für die restliche Wahlzeit des Stadtrates Herr xxx, Finanz-, Sicherheits- und Ordnungsreferent und als dessen Stellvertreter Herr xxx, Leiter der Stadtkämmerei, gewählt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2016 14:38 Uhr