Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring; - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.06.2016 ö Beschließend 3pl/6/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Bereits beim Bau der Glattbacher Überfahrt wurde der Knotenpunkt auf die Planung der Bahnparallele abgestimmt. Bis zur Verkehrswirksamkeit der Bahnparallele wurden die beiden Linksabbiegespuren nicht in Betrieb genommen. Dieser Raum wurde zunächst dem Radverkehr/ Fußgängerverkehr in Form von beidseitigen Radfahrstreifen und einer Querungshilfe zugeschlagen.

Die ursprüngliche Planung für die Bahnparallele (Bebauungsplan) sah jedoch keine gesonderte Radverkehrsführung vor und bezog auch den weiteren Verlauf der Ostanbindung bis zur ehemaligen Stengerstraße nicht mit ein, sondern endete an der Anbindung zur bestehenden Einmündung Auhofstraße / Glattbacher Überfahrt.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats am 15.03.2016 wurde die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring durch die Verwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro umfassend vorgestellt. Der Stadtrat hat in dieser Sitzung die Ausbildung des Knotenpunktes als lichtsignalgeregelte Kreuzung beschlossen.


2. Projektbeschreibung

Verkehrsmodell/Verkehrsbelastungen:

Nach Fertigstellung der Ringstraße wurde das Verkehrsmodell für Aschaffenburg auf Basis von Haushaltsbefragungen und Verkehrszählungen aktualisiert. Dieses Verkehrsmodell liegt der vorgelegten Planung zu Grunde. Im Verkehrsmodell für die Ausführung der Bahnparallele sind zudem verschiedene zukünftig in Betracht gezogene Anpassungen im Straßennetz (Begrenzung Schillerstraße, Ergänzung Siedlungsbestand Bahnhof Nord, etc.) berücksichtigt worden.

Bei allen Berechnungen (Leistungsfähigkeit/Simulation) stellen diese Verkehrsbelastungen die Grundlage dar. Auch bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung im Vergleich zum Kreisverkehr sind die gleichen Verkehrsbelastungen der einzelnen Verkehrsströme in die einzelnen Berechnungsschritte eingeflossen. Es wurde also bei beiden Kreuzungsformen mit den aktuellen und gleichen Verkehrsbelastungen gearbeitet.

Folgendes Belastungsbild stellt sich auf dieser Grundlage ein:

?        Ast Glattbacher Überfahrt                DTV ca. 12.500 Kfz/24h
?        Ast Bahnparallele                                DTV ca. 16.700 Kfz/24h
?        Ast Glattbacher Straße                        DTV ca.   6.900 Kfz/24h
?        Ast Auhofstraße                                DTV ca. 18.570 Kfz/24h

Die berechneten Verkehrsdaten zeigen, dass dieser Knotenpunkt in der Zukunft sehr stark belastet sein wird.

Auf Grundlage dieser Grundgeometrie wurde eine Verkehrssimulation erstellt, um die Leistungs-fähigkeit der Bahnparallele zu überprüfen. Im Rahmen dieser Simulation wurden alle Knoten von Bauende in der Hanauer Straße bis zum Anschluss an den Ring untersucht. Ergebnis dieser Prüfung war, dass alle Knotenpunkte eine ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen.

Die Lichtsignalanlagen entlang der Bahnparallele werden zwischen der Heinrich-Böll-Straße und dem Anschluss an den Stadtring untereinander koordiniert. Die Abbiegeströme werden bzgl. der Fußgängerquerungen bedingt verträglich geführt. Der Fahrweg für die Linkseinbieger von der Glattbacher Überfahrt in die Bahnparallele und die Linkseinbieger von der Glattbacher Straße in die Auhofstraße wird im Knotenpunktbereich markierungstechnisch verbessert.

Fahrgeometrische Ausbildung der Kreuzung:

Im Bestand sind auf Grund der schiefwinkligen Knotenpunktgeometrie für das Linksabbiegen aus der Lange Straße in die Auhofstraße und aus der Glattbacher Überfahrt in den Nordring Defizite vorhanden. Diese Fahrbeziehungen wurden für den Planfall an Hand von Schleppkurven (Sattelzug) für das gleichzeitige Linksabbiegen eingehend überprüft.

Obwohl dieser Begegnungsfall an dieser Kreuzung eine eher untergeordnete Rolle spielt, da für diese Fahrbeziehungen wie im Bestand ein geringer LKW-Anteil am Gesamtfahrzeugaufkommen an dieser Kreuzung zu erwarten ist (der vorrangige Begegnungsfall bleibt wie im Bestand der Begegnungsfall PKW/PKW) stellt die neue Planung einer lichtsignalgeregelten Kreuzungsanlage gleichzeitige konfliktfreie Abbiegevorgänge sicher.


In der weiteren Planung ist ergänzend und unterstützend für die Abbiegevorgänge eine zusätzliche Markierung zur Führung der Linksabbieger vorgesehen, welche die Linksabbiegevorgänge zusätzlich unterstützen.

Im Radverkehrskonzept für Aschaffenburg ist die Relation Glattbacher Überfahrt – Glattbacher Straße eine Hauptverbindung 1. Ordnung, in die mit der Anbindung der Auhofstraße eine Hauptverbindung 2. Ordnung anbindet. Die entsprechenden Maßnahmen zur richtliniengetreuen Umsetzung der Radverkehrsanlagen im Bereich dieses Knotenpunktes sind somit wesentlicher Bestandteil der Planung.

Im Detail wird in der Knotenpunktzufahrt Glattbacher Überfahrt der bestehende schmale Schutz-streifen für den Radverkehr auf das Regelmaß verbreitert. Zur Erhöhung der Sicherheit wird die Haltelinie für den Radverkehr im Kreuzungsbereich vorgezogen. Der Schutzstreifen im Knoten wird als Furt fortgeführt und durch Rotmarkierung hervorgehoben. Der Einmündungsbereich muss aufgeweitet werden, um den geplanten Querschnitt auszubilden. Die bestehenden Bäume werden versetzt oder als Ersatzpflanzung in den Seitenraum integriert. Die nördliche Aufweitung erfolgt in Richtung der vorhandenen Bebauung.

Für den untergeordneten, linksabbiegenden Verkehr in der Einmündung der Lange Straße wird ein Aufstellbereich vorgesehen. Der Aufstellbereich der Radfahrer im Ast der Lange Straße wurde entsprechend den Hinweisen aus dem Stadtrat angepasst und erweitert. Die Radverkehrsführung erfolgt auf Schutzstreifen, die bis zur Querungshilfe im Bereich der Einmündung der Glattbacher Straße neu abmarkiert werden. Die signalisierte Fußgängerfurt wird weiter in Richtung Kreuzung verlegt und barrierefrei ausgebaut.

Der Querschnitt der Auhofstraße wird durchgehend dreistreifig ausgebildet, um ausreichend lange Aufstellflächen für die erforderlichen Linksabbiegespuren zum Ring bzw. zur Glattbacher Überfahrt zu erhalten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt auf Schutzstreifen in Regelbreite. Der Gehweg auf der Nord-West-Seite wird überwiegend belassen. Die Verbreiterung des Gesamtquerschnittes erfolgt nach Süd-Osten hin. Die signalisierte Fußgängerfurt einschließlich der Querungshilfe wird an den geänderten Querschnitt angepasst und barrierefrei ausgebaut.

An der Grundgeometrie der Knotenpunktzufahrt der Bahnparallele sind keine Änderungen vorgesehen. Der einseitig vorhandene Gehweg bleibt bestehen und wird nur im Bereich der Fußgängerquerung barrierefrei nachgerüstet. Auf der Bahnparallele sind keine Radwege vorgesehen. Die Ziele Hauptbahnhof / Dämmer Tor sind für den Radverkehr über die Glattbacher Straße / Lange Straße verkehrssicher zu erreichen.

Die Zufahrt zum Knoten aus der Bahnparallele kommend wird dahingehend verkehrstechnisch optimiert, dass auf den Linksabbieger in Richtung Glattbacher Straße im Sinne der Leistungs-fähigkeit dieses Knotenpunktes verzichtet wird. Der Zielverkehr in dieses Quartier kann problemlos über die Bert-Brecht-Straße abgewickelt werden. Die aktualisierten Verkehrszahlen weisen für diese Verkehrsbeziehung nur eine geringe Nachfrage auf.


3. Kosten

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen gemäß der vom Ingenieurbüro Obermeyer durch-geführten Kostenberechnung ca. 693.000 € (brutto). In den maßnahmenbedingten Baukosten in Höhe von ca. 537.000 € (brutto) sind auch die Baunebenkosten sowie ein detaillierterer Ansatz für das Bodenmanagement enthalten Der erforderliche Grunderwerb beträgt 40.000,00 €. Dieser war in der Vorplanung nicht enthalten und konnte erst in der weitergehenden Detaillierung im Rahmen der Entwurfsplanung erfasst werden.

Darüber hinaus sind noch Maßnahmen des Straßenunterhaltes zu berücksichtigen, die auf ca. 116.000 € (brutto) geschätzt werden. Diese Unterhaltsmaßnahmen sind sinnvollerweise im Zuge des Umbaus vor Inbetriebnahme der Bahnparallele durchzuführen, um nicht wenige Jahre nach Verkehrswirksamkeit bereits Unterhaltungsmaßnahmen unter Verkehr durchführen zu müssen.

Die vorgenannten Kosten weisen eine Kostensteigerung gegenüber der in der Kostenschätzung genannten Summen auf. Diese Mehrkosten gründen sich insbesondere auf: Baunebenkosten (z.B. vom Stadtrat geforderte zusätzliche Variantenuntersuchungen und Verkehrssimulationen), erhöhter Aufwand des Bodenmanagements im Bereich des Dammes, Intensivere Begrünung der Böschungen usw.


Übersicht Kostenfortschreibung


Kostenberechnung
Kostenschätzung
Vorhabensbedingte Baukosten
537.000 €
450.000 €
Grunderwerb
40.000 €




Unterhalt
116.000 €
100.000 €
Summe
693.000 €
550.000 €

Bei den genannten Kosten handelt sich um Kosten nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen sowie Planungstiefgang fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der jetzigen Kostenberechnung noch abweichen kann.


4. Finanzierung

Das Projekt ist im Haushalt 2016 mit 450.000 € angemeldet. Die Finanzierung teilt sich auf die Haushaltsstellen 1.6330.9510 (Bahnparallele Damm, Straßenbau 1. BA) und 0.6300.5131 (Straßenunterhalt) für die über die unmittelbaren vorhabenbedingten Kosten hinausgehenden Sanierungsanteile im Straßenraum auf. Die Mehrkosten für den Straßenbau müssen beim Nachtragshaushalt angemeldet werden. Für den Straßenunterhalt  stehen nach derzeitigem Verfahrensstand Mittel in ausreichender Höhe zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung. Von den vorhabenbedingten Kosten in Höhe von 577.000,00 € sind ca. 423.000,00 € förderfähig. Dies ergibt bei einer Förderung von 69 % (analog BA1) ein Zuschuss in Höhe von ca. 290.000,00 €.
Darüber hinaus wird die Verwaltung eine Förderung bei der Bewilligungsbehörde anzeigen. Der erste Bauabschnitt der Bahnparallelen wurde mit 69 % bezuschusst. Der Zuschuss wird voraussichtlich als Einnahme in den Haushalt 2017 eingepflegt.


5. Zeitplan

- Entwurfsplanung und Zuwendungsantrag:        Mai 2016

- Bau- und Finanzierungsbeschluss:        Juni 2016

- baufachliche Stellungnahme Staatl. Bauamt Aschaffenburg:        Juni 2016

- Zuwendungsbescheid        bis August 2016

- (bei Bedarf Antrag auf vorzeitige Baufreigabe)

- Baubeginn:        Oktober 2016

- Verkehrsfreigabe:        Mai 2017

.Beschluss:

I.
1.        Das Plenum nimmt die vorgestellte Planung zum Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring zustimmend zur Kenntnis (Anlage 3).

2.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring mit berechneten Gesamtkosten in Höhe von 693.000 EUR brutto.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten um die Maßnahme fristgerecht bis zur Verkehrsfreigabe der Bahnparallele (voraussichtlich im Mai 2017) umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung:
Herr Stadtrat Manfred Christ stimmt dieser Lösung zusammen mit seiner Fraktion zu, obwohl er nicht davon überzeugt ist. Die Gegenstimmen stammen von den Stadträten Johannes Büttner und Bernhard Schmitt.

Datenstand vom 04.10.2016 08:59 Uhr