Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 4pl/7/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 270/2015 vom 08.10.2015 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.11.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2014 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2014








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
206.857.471,71
40.301.059,98
247.158.531,69




+
neue Haushalts-
einnahmereste

2.776.756,48
2.776.756,48





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-647.519,13
-647.519,13





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-209.822,50
-1.284,84
-211.107,34






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
206.647.649,21
42.429.012,49
249.076.661,70





Soll-Ausgaben
206.151.587,23
33.737.778,49
239.889.365,72





+
neue Haushalts-
ausgabereste
778.754,55
9.739.849,58
10.518.604,13





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-282.692,57
-1.048.615,58
-1.331.308,15





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-0,00
-0,00
-0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
206.647.649,21
42.429.012,49
249.076.661,70

In den Sollausgaben sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
21.160.321,01 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
3.730.706,80 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.


Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2014







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
211.510.418,71
57.718.367,93
269.228.786,64




Ist-Einnahmen
205.134.519,71
57.014.557,23
262.149.076,94




Kasseneinnahmereste
6.375.899,00
703.810,70
7.079.709,70












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
210.731.664,16
45.245.485,97
255.977.150,13




Ist-Ausgaben
210.729.321,62
45.245.307,42
255.974.629,04




Kassenausgabereste
2.342,54
178,55
2.521,09








Ist-Fehlbetrag
-5.594.801,91


Ist-Überschuss

11.769.249,81
6.174.447,90
Unerledigte Verwahrgelder


16.087.642,59
Unerledigte Vorschüsse


-326.968,46
Buchmäßiger Kassenbestand


21.935.122,03












Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2016 09:00 Uhr