Errichtung eines zusätzlichen Gedenkzeichens zur Erinnerung an Friedel Heymann vor dem Anwesen Herstallstr. 5;
- Anregungen von Stadtrat Johannes Büttner und Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 13.03.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In den Stadtratssitzungen am 24.03.2003 und 20.09.2004 wurde beschlossen, dass vor dem Gebäude Herstallstr. 5 eine Bodenplatte zur Erinnerung an den vor diesem Gebäude am 28.03.1945 wegen angeblicher Fahnenflucht erhängten Leutnant Friedel Heymann angebracht wird. Die Einweihung dieser Bodenplatte hat am 07.02.2005 stattgefunden.
Auf der Bodenplatte ist nur das Todesdatum eingraviert. Einem Unkundigen erschließt sich daher nicht der Sinn dieses Gedenkzeichens.
Bei einer Gedenkveranstaltung an dieser Stelle am 28.03.2015 wurde von Stadtrat Johannes Büttner angeregt, dass zusätzlich zu der vorhandenen Bodenplatte eine Tafel mit Erläuterungen angebracht werden soll. Dies wurde auch mit Schreiben der UBV-Stadtratsfraktion vom 13.03.2016 beantragt.
Ähnlich wie auch nachstehendem Bild dargestellt, soll links vor dem Gebäude ein Granitpoller mit einem Durchmesser von 30 cm aufgestellt werden, auf dem oben eine Platte mit folgenden Text angebracht werden soll:
An dieser Stelle wurde am 28. März 1945 der 25-jährige Leutnant Friedel Heymann hingerichtet, nachdem ihn ein rechtswidrig gebildetes Standgericht unter dem Vorwand der Fahnenflucht zum Tod durch den Strang verurteilt hatte. Friedel Heymann ist eines von vielen tausend unschuldigen Opfern des nationalsozialistischen Durchhalteterrors der Kriegsendzeit.
Die Kosten für Poller und beschriftete Tafel belaufen sich auf ca. 2.000 Euro.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
I. Der Errichtung eines zweiten Gedenkzeichens zur Erinnerung an Friedel Heymann vor dem Anwesen Herstallstr. 5 wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2017 16:44 Uhr