Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates für die Zeit vom 01.06.2016 bis 31.05.2019
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 18.07.2016 | ö | Beschließend | 13 | pl/8/13/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter / in und Stellvertreter / in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter /in und Stellvertreter / in vorgeschlagen. Die nachfolgend aufgeführten Personen sind für die Dauer von drei Jahren vom 01.06.2016 bis 31.05.2019 nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung zu berufen.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0