Brentanoviertel - Bewohnerparken; - Nachuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.10.2016 ö Beschließend 3pvs/11/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen
Das Bewohnerparkgebiet Brentanoviertel (A9) wurde am 1. Oktober 1997 eingeführt. Die Voruntersuchung wurde vom Büro Planungsgruppe Nord durchgeführt, ebenso wie die Nachuntersuchung im Jahr 1998. Zusammen mit dem Bewohnerparken wurde auch die flächenhafte Verkehrsberuhigung im Brentanoviertel eingeführt (Tempo-30-Zone). Dieses Vorgehen bot sich an, da mit der Neuordnung von Parkflächen gleichzeitig eine geschwindigkeitssenkende Wirkung erzielt werden kann. Daher wurden zunächst sämtliche Gehwege vom ruhenden Verkehr befreit – eine kostengünstige und gleichzeitig wirksame Maßnahme. Die dadurch verengten Fahrbahnen wurden teilweise zu Einbahnstraßen und halfen, den Durchgangsverkehr durch das Quartier zu reduzieren.
Die aktuell vorliegende Nachuntersuchung erfolgte am 28.07.2015 durch das Stadtplanungsamt.
Die Besonderheit dieses Bewohnerparkgebiets liegt darin, dass es sich auch über das Gebiet zwischen der Alexandrastraße und der Herstallstraße erstreckt, in dem sich aber gar keine öffentlichen Parkstände im Straßenraum befinden. D. h. die Nachfrage aus den Straßen Herstallstraße, Badergasse, Riesengasse, Rossmarkt, Sandgasse, Ohmbachsgasse, Betgasse und Alexandrastraße muss insbesondere von den innenstadtnahen Straßen des Brentanoviertels zusätzlich aufgenommen werden. In Bild 1 ist der Umfang des Brentanoviertels dargestellt.
Bild 1: Gebietsumfang des Bewohnerparkgebiets Brentanoviertel


2        Parkraumuntersuchung
Am 28.07.2015 hat das Stadtplanungsamt eine Parkraumuntersuchung durchgeführt. Zu 6 Zeitpunkten von 9 bis 4 Uhr wurden sämtliche Kennzeichen erfasst. In Anlage 1 ist die derzeitige Parkregelung dargestellt. Die einzelnen Ziffern geben die Erhebungsabschnitte an, die sowohl nach räumlicher Lage als auch nach der geltenden Parkregelung definiert wurden.
Bild 2 zeigt die Summen der unterschiedlichen im Brentanoviertel zur Anwendung kommenden Parkregelungen im Bestand und im Vergleich zur ersten Nachuntersuchung des Bewohnerparkens im Jahr 1998.
Bild 2: Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet Brentanoviertel (A9)
Bild 3 zeigt die Auslastung des Parkraums im Bestand und im Vergleich zur ersten Nachuntersuchung des Bewohnerparkens im Jahr 1998.
Bild 3: Parkraumauslastung im Bewohnerparkgebiet Brentanoviertel (A9)
Die Zahlen in Bild 2 zeigen, dass die Auslastung im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 1998 deutlich gestiegen ist – im Tagesmittel von 67% auf 92%. Belegungen von mehr als 100% sind ein deutliches Indiz für illegale Parkvorgänge. Vor allem ab 18 Uhr, wenn die Bewohner zurück ins Brentanoviertel kehren, übersteigt die Parkraumnachfrage das Angebot. In Anlage 2 ist die Auslastung für jeden einzelnen Abschnitt ausgewiesen.
Anders als bei Ersterhebungen lassen sich die Fahrzeuge der Bewohner an Hand des Kennzeichens eindeutig bestimmen. Bei der Ermittlung Parkdauer bzw. der Nutzergruppe gibt es folgende Definitionen:
-        Kurzzeitparker
Parkdauer 0 - 3 Stunden
-        Mittelzeitparker
Parkdauer 1,5 - 6,0 Stunden
-        Langzeitparker
Parkdauer 4,5 - 10,5 Stunden
-        Dauerparker
Parkdauer 9,0 - 16,5 Stunden
-        über Nacht
Alle diejenigen Fahrzeuge, in denen kein Bewohnerparkausweis auslag und mindestens um 4.00 Uhr und evtl. noch an weiteren hierzu angrenzenden Zeitpunkten erfasst wurden.
-        Bewohner mit Ausweis
Alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis A9, unabhängig von der Parkdauer.

Bild 4 zeigt die Parkdauer über den Tag.
Bild 4: Parkdauer / Parknutzer nach Tageszeit (28.07.2015)

Auffällig hoch ist der Anteil der "über Nacht" abgestellten Fahrzeuge, die keinen Bewohnerparkausweis besitzen. Dabei liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Bewohner handelt, die mit Hilfe der Parkscheibe von 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr parken können. Aber auch im Verlaufe des Tages lassen sich stets ca. 100 Fahrzeuge auffinden, die nachts und bis bzw. ab der jeweiligen Uhrzeit im Straßenraum parken.
Bild 5 gibt darüber Aufschluss, wie sich die Parkregelung auf die Parkdauer bzw. die Parknutzer auswirkt. Bei den reinen Bewohnerparkbereichen fällt z. B. auf, dass 25% der dort parkenden Fahrzeuge keinen Bewohnerparkausweis besitzt.
Im Hohenzollernring, wo einzig unbeschränktes Parken möglich ist, verzichten die Bewohner gezielt auf den Bewohnerparkausweis. Das belegt die hohe Zahl der "über Nacht"-Parkvorgänge.
Bild 5: Parkdauer / Parknutzer nach Parkregelung
3        Belange des Brandschutzes
Mit der Durchführung der Parkraumuntersuchung erfolgte eine Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Bei der Begehung des Brentanoviertels wurden die Fahrgassenbreiten gemessen und festgestellt, dass in vielen Straßen eine für den Einsatz einer Drehleiter erforderliche Breite von 4 m nicht eingehalten wird. Diese Anforderung nach BayFwG und der BayBO Art. 5 gelten in erster Linie für den Rettungsweg auf privaten Grundstücken. Innerhalb einer bestehenden Straßenraumstruktur müssen die Rettungswege und –flächen im öffentlichen Straßenraum hergestellt werden. Ursache für die geringe Fahrbahnbreite ist der ruhende Verkehr, der mit Einführung der Tempo-30-Zone weitgehend ganz auf der Fahrbahn und nicht mehr auf dem Gehweg angeordnet wurde. Zudem sind Kraftfahrzeuge in den letzten 20 Jahren stetig breiter geworden. Die damals noch ins den Richtlinien zulässigen 1,80 m breiten Parkstände fanden im Brentanoviertel noch Anwendung. Heute sind sie aus den Richtlinien verschwunden.
Bild 6 zeigt in Rot die Straßenabschnitte an, die eine zu geringe Fahrbahnbreite aufweisen.
Bild 6: Ergebnis der Sicherheitsbegehung


Zur Erhöhung der erforderlichen Fahrbahnbreite sind zwei Wege denkbar:
Variante 1 – Wiedereinführung des Gehwegparkens
Die Wiedereinführung des Gehwegparkens in den betroffenen Straßenabschnitten erfolgt auf beiden Straßenseiten. Eine Änderung auf nur einer Straßenseite reicht meistens nicht aus, um auf die erforderliche Fahrbahnbreite von 4,0 m zu gelangen und die Gehwege nicht unverhältnismäßig zu beanspruchen. Zwischen 30-50 cm Gehweg werden auf beiden Seiten in Anspruch genommen. Eine Restgehwegbreite von 2,0 m bleibt überall erhalten. Einzig in der Dilsheimer Str. muss das Parken auf einer Straßenseite ganz aufgehoben werden, wodurch 9 Parkstände entfallen.

Variante 2 – Einseitiges Parken in engen Straßenräumen
Soll gänzlich auf die Wiedereinführung des Gehwegparkens verzichtet werden, muss das Parken auf einer Straßenseite aufgehoben werden – zweckmäßig auf der Seite, die im Bestand weniger Parkstände aufweist. Hierdurch entfallen 147 Parkstände, was evtl. auch Korrektur bei der Parkregelung notwendig macht, um das Verhältnis der Parkregelungen untereinander nicht zu verzerren.
Bild 7 zeigt die Auswirkungen der beiden beschriebenen Varianten.
Bild 7:        Variantenvergleich zur Erhöhung der verbleibenden Fahrbahnbreite und der Bewegungsflächen

Unabhängig von den stellenweise geringen Fahrbahnbreiten, besteht an 3 Stellen des Gebiets auch die Erfordernis einer Bewegungsfläche gemäß den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Diese Flächen müssen eine Breite von 7 m und eine Länge von 20 m aufweisen. Sie dienen der Vorbereitung eines Löschangriffs, zu dem Fläche für die Rettungsgeräte erforderlich ist. Die Bewegungsflächen müssen hier errichtet werden (s. auch Bild 6):
?        Stadelmannstraße, zwischen Schweinheimer Straße und Brentanoplatz
?        Dinglerstraße, zwischen Stadelmannstraße und Herrleinstraße
?        Herrleinstraße, zwischen Hettingerstraße und Brentanoplatz
Die Bewegungsflächen werden durch die Anordnung eines Haltverbots verkehrsrechtlich umgesetzt. Hierdurch entfallen 12 Parkstände.
Zuletzt wurde von der Feuerwehr noch die Einmündung der Willigistraße und Hettingerstraße beanstandet. Mit größeren Fahrzeugen ist eine Befahrung nicht möglich. Daher soll der Beginn der Parkstände in der Hettingerstraße auf beiden Seiten um je eine Fahrzeuglänge verschoben werden.

4        Fazit
Das Bewohnerparkgebiet Brentanoviertel wurde 1997 zusammen mit der Tempo-30-Zone eingeführt. Durch diverse Änderungen hat sich die Zahl der Parkstände in diesem Zeitraum vom 689 auf 713 Parkstände erhöht. Deutlich erhöht hat sich die Nachfrage nach Parkständen im gleichen Zeitraum, nämlich von durchschnittlich über den Tag verteilten 459 auf 654. Die Zahl der Einwohner ist dagegen nur leicht gestiegen.
Die Entwicklung der strukturellen Zahlen lässt den Schluss zu, dass die Nachfrage nach Parkraum durch die Bewohner selbst bzw. deren gestiegene Motorisierung hervorgerufen wurde. Die Hintergründe hierfür können sehr vielfältig sein. Die Nachuntersuchung im Jahr 1998 wurde relativ kurz nach Einführung der neuen Parkregelung eingeführt und das Brentanoviertel war das erste große Bewohnerparkgebiet. Es ist denkbar, dass die damaligen Untersuchungsergebnisse durch eine skeptische und abwartende Haltung der Bewohner beeinflusst wurden: viele Bewohner, die einen privaten Stellplatz gemietet hatten, behielten den auch längere Zeit noch nach Einführung des Bewohnerparkens und kündigten ihn erst später. Einen Nachweis hierüber gibt es jedoch nicht. Fest steht jedoch, dass bei der Nachuntersuchung im Jahr 1998 ca. 200 Bewohner tagsüber im Brentanoviertel parkten. 2015 waren es bis zu 400 Fahrzeuge.

Um den Belangen des Brandschutzes gerecht zu werden, wird die Vorgehensweise nach Variante 1 – Wiedereinführung des Gehwegparkens – befürwortet. Insgesamt entfallen dadurch 23 Parkstände. Eine Mindestfahrbahnbreite von 4 m wird dadurch in allen Straßen des Brentanoviertels sichergestellt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ergibt sich dadurch für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßen: Die Breite lässt ein sicheres und komfortables Begegnen mit dem Kraftfahrzeugverkehr zu.

Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeitnah ein Bürgergespräch abhalten.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich stellt den Antrag: „ Satz 1 in Nr. 2 der Beschlussvorlage soll entfallen.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt: „Unbeschränktes Parken wird zu Gunsten beschränktem Parken und Anwohnerparken abgeschafft.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 3

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Parkraumuntersuchung im Brentanoviertel wird zur Kenntnis genommen.

2. Die sicherheitsrelevanten Mängel werden gemäß der aufgezeigten Variante 1 behoben. Dazu werden Bewegungsflächen der Feuerwehr an drei Stellen des Gebiets eingerichtet.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung in einem Bürgergespräch zeitnah darzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 07.12.2016 10:15 Uhr