Straßenverkehrsordnung; zukünftige Verkehrsführung im Stadtteil Gailbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.10.2016 ö Beschließend 10pl/12/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Dörr- und Grünmorsbach durch die Gemeinde Haibach wurde vom Landratsamt Aschaffenburg am 23.12.2015 eine verkehrsrechtliche Anordnung über eine Vollsperrung dieser Straße vom Ortseingang Dörrmorsbach bis vor Maihohle Gailbach erlassen. Die Vollsperrung war vom 6.2. bis 31.12.2016 beantragt.

Zur Sicherung einer geordneten Verkehrsführung in Gailbach während der Baumaßnahmen wurden Auflagen der Stadt Aschaffenburg mit in den Bescheid des Landratsamtes aufgenommen.

Es handelte sich im Einzelnen um folgende Anordnungen:

1.        In der Aschaffenburger Straße wurden Parkstandsbereiche eingekürzt oder entfernt.

2.        Die in der gleichen Straße vor Haus-Nr. 79 wegfallenden Parkplätze wurden auf die andere Straßenseite verlegt.

3.        In Höhe des Friedhofs Gailbach wurde ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

4.        Auf dem Parkplatz Aschaffenburger Straße/Einmündung Waldackerstraße wurde eine
Kurzzeitparkregelung eingerichtet. Dort darf auf drei Parkplätzen mit Parkscheibe zwei
Stunden geparkt werden. Zwei Parkplätze sind ohne zeitliche Beschränkung.

5.        Gegenüber dem Anwesen Aschaffenburger Str. 49 wurden drei Kurzzeitparkplätze eingerichtet (mit Parkscheibe zwei Stunden).

6.        Der erste Parkplatz gegenüber Aschaffenburger Straße 73 wurde um 4 Meter eingekürzt. Zudem wurde an der Ecke Einmündung Findbergweg und am neuen Anfang dieses Parkplatzes ein absolutes Halteverbot eingerichtet.  Diese Maßnahmen waren erforderlich, weil im Begegnungsverkehr mit LKWs plus Anhänger der Fa. Stahl und Stadtomnibussen der Bereich zwischen den Parkplätzen zu kurz war.

7.        Die Verkehrsregelungen vor Aschaffenburger Straße 52 und 60 wurden in ein absolutes Halteverbot,  beginnend an Aschaffenburger Straße 52 und endend vor der Garage von Aschaffenburger Straße 62, umgeändert. Diese Maßnahme war erforderlich, um einen reibungslosen Durchgangsverkehr zu gewährleisten.

Während der Dauer der Baumaßnahme der Gemeinde Haibach konnte das erhöhte Verkehrsaufkommen problemlos abgewickelt werden. Es kam zu keinerlei Beschwerden über die neue Verkehrsführung.
Die laufenden Beobachtungen haben gezeigt, dass sich der Verkehr verstetigt hat und insbesondere das in der Vergangenheit vielfach kritisierte Überfahren der Gehwege praktisch nicht mehr vorkommt, ohne dass das Geschwindigkeitsniveau merklich zugenommen hat. Das Überfahren der Gehwege im ursprünglichen Zustand wurde verursacht, weil die Übergangsbereiche der wechselseitigen Parkstände zu kurz waren und bei Beteiligung von Bussen oder mehreren Pkw`s im Gegenverkehr eine Begegnung nicht möglich war, ohne auf die Gehwege auszuweichen.

Aus diesem Grund wurde die Thematik auch mit allen betroffenen Fachbehörden im Arbeitskreis Verkehr erörtert und vor Ort nochmals mit Vertretern des Tiefbauamtes, der Busbetriebe, des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes und der Polizei durch Befahrung mit einem Stadtbus überprüft. Es kann festgestellt werden, dass sich die Baustellenregelung überaus bewährt hat und als dauerhafte Lösung beibehalten werden soll, weil dadurch die Verkehrssicherheit erheblich verbessert werden kann. Auch eine bei der Ortseinsicht zufällig anwesende Anwohnerin bestätigte die Vorteile der neuen Verkehrsführung.
Es wird daher vorgeschlagen, die Baustellenverkehrsführung in der Aschaffenburger Straße in Gailbach (Ziffern 1, 2, 4-7 der o.g. Anordnungen) als dauerhafte Regellösung beizubehalten.
Die baustellenbedingten Halteverbote im Bereich des Friedhofs in der Dörrmorsbacher Straße (Ziffer 3 der o.g. Anordnungen) können aufgehoben werden, so dass hier wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird.
Lt. „Main-Echo“ vom 13.10.2016 teilt die Gemeinde Haibach mit, dass die Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße aufgrund zügig durchgeführter Bauarbeiten nicht erst wie vorgesehen zum 31.12.2016, sondern bereits zum 6.11.2016 aufgehoben werden kann.

.Beschluss:

I. Die Regelungen zur Verkehrsführung im Stadtteil Gailbach während der Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Dörr- und Grünmorsbach werden auch nach Aufhebung der Vollsperrung vorerst beibehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelung den Bürgerinnen und Bürgern in einem Bürgergespräch vorzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2016 11:42 Uhr