Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (38 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm an der Schillerstraße und am Schneidmühlweg durch c/o Wohnbau GmbH, Glattbach BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 6uvs/10/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 08.09.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 12.09.2016 und Änderungsplänen vom 10.10.2016 beantragt die Firma CO Wohnbau GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 3 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 38 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken xxx an der Schillerstraße und Schneidmühlweg, Gemarkung Damm. Bei den beabsichtigten Bauvorhaben werden die Bestandsgebäude auf den genannten Grundstücken abgebrochen. Weiterhin wird entlang der Schillerstraße an das grenzständige Bestandsgebäude Schillerstraße 47 ein Mehrfamilienwohnhaus (3-geschossig plus Dachgeschoss mit 35° geneigtem Satteldach) mit 26 Wohneinheiten angebaut. Dieser Anbau an das Bestandsgebäude Schillerstraße 47 besteht aus 2 selbständigen Wohnhäusern. Alle Wohnungen in diesen 2 Gebäuden sind kleiner als 100 qm.

Entlang des Schneidmühlweges wird grenzständig zur Fl.Nr. xxx (Schneidmühlweg xxx) ein Mehrfamilienwohnhaus 3-geschossig plus Dachgeschoss mit 35° geneigtem Satteldach mit 12 Wohneinheiten errichtet. Hier haben ebenfalls alle Wohnungen eine Größe von weniger als 100 qm.

Weiterhin wird eine Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen (davon 4 behindertengerechte Stellplätze) zwischen den Gebäuden errichtet, die vom Schneidmühlweg angefahren und mit einem Aufgang zum Innenhof versehen und intensiv begrünt wird. Der Innenhof wird begrünt, und erhält einen Kleinkinderspielplatz sowie die Fahrradabstellplätze und Müllhäuser.

Zum Zwecke des Schallschutzes wird an der Schillerstraße die Baulücke zur Schillerstraße xxx durch eine 2 m hohe Schallschutzwand errichtet.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 10.10.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Gleichwohl handelt es sich bei dem Gebiet um einen „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, der nach seiner Eigenart den Charakter eines Mischgebiets aufweist. Neben der mit Wohnbebauung geprägten Umgebung befindet sich in unmittelbarer Nähe in der Antoniusstraße 1 das Gebäude der Fachakademie, in der Schillerstraße 56, 58 und 60 ein Sportgelände, die Shell-Tankstelle und die Turnhalle des TUS Damm. In der Boppstraße 8 das Schulgebäude der Dalbergschule. In der Boppstraße 15 das Kirchengebäude der St.-Paulus-Kirche. Die beantragte Wohnnutzung ist nach der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) in o. g. Baugebiet allgemein zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.

Nach der Stellplatzsatzung ergibt sich bei 38 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche weniger 100 qm je Wohnung ein Stellplatz. Somit sind insgesamt 38 Stellplätze erforderlich, die alle in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

Nach der Stellplatzsatzung sind je 50 qm Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Bei einer Gesamtwohnfläche von 2.519 qm ergibt dies 51Fahrradabstellplätze (2.519:50 = 51). Nachgewiesen werden 52 Fahrradabstellplätze.

Nachgewiesen werden 22 Fahrradabstellplätze (9 und 13) in den Kellern der Gebäude und 32 Fahrradabstellplätze im Innenhof an 2 verschiedenen Stellen (12 und 22) nachgewiesen. Die im Innenhof nachgewiesenen Fahrradabstellplätze sind alle überdacht. Vor den Hauseingängen selbst können keine Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden, weil die Gebäude direkt an die öffentliche Straßenfläche angrenzen.

Der erforderliche Kinderspielplatz (2.519 qm Wohnfläche durch 25 x 1,5 ergibt einen erforderlichen Spielplatz von 151 qm. Nachgewiesen wird im Innenhof des Bauvorhabens ein Kinderspielplatz mit 130 qm. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird durch Grüneintrag der Bauaufsichtsbehörde der Spielplatz derart erweitert, dass die erforderlichen 152 qm nachgewiesen werden.

Zur Sicherung der zu pflanzenden 12 Bäume wird eine Kaution von xxx Euro festgesetzt.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

Die Fl.Nrn. xxx sind vor Baubeginn zu verschmelzen oder zu vereinigen. Der Nachweis hierüber ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachten werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma CO Wohnbau GmbH zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern an der Schillerstraße und am Schneidmühlweg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, zwischen Schillerstraße und Schneidmühlweg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2016 11:19 Uhr