Schoberstraße - Bushaltestelle - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.02.2017 ö Beschließend 5pvs/2/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Die Stadtverwaltung Aschaffenburg sieht für die stadteinwärts führende Haltestelle „Schoberstraße“ eine verbesserungswürdige Situation. Hinsichtlich der fertig gestellten Seniorenwohnanlage hat der Stadtrat im November 2016 die Verwaltung beauftragt, kurzfristig die Möglichkeit des barrierefreien Ausbaues der unmittelbar davor liegenden Bushaltestelle zu überprüfen und eine kostengünstige Planung vorzulegen.
Im Zuge des demographischen Wandels und des damit verbundenen wachsenden Seniorenanteils in der Gesellschaft sowie der Wohnbauförderung junger Familien mit Kindern im angrenzenden Wohngebiet ist ein barrierefreier Ausbau dringend erforderlich.
Die Einrichtung von barrierefreien Anlagen des öffentlichen Personennahverkehres ist in §8 Abs. 3 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) reglementiert, indem bis zum Jahre 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden soll. Zusätzlich ist dieses Ziel bei Aufstellung des Nahverkehrsplanes (NVP) zu berücksichtigen.
Rechtliche Grundlage bildet hierfür das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) aus dem Jahre 2002, wodurch die Belange mobilitätseingeschränkter Personen bei allen Planungen im Verkehrsraum zu berücksichtigen sind.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Im Folgenden wird die Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schoberstraße“ kurz erläutert. Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN Normen zugrunde. Die barrierefreie Gestaltung orientiert sich maßgeblich an der DIN 32984.
Im Rahmen des vorgesehenen barrierefreien Ausbaues behält die Bushaltestelle die Form einer Busbucht bei. Die Haltestelle ist gem. Plandarstellung über den Gehwegbereich zugänglich und sowohl mit Standard- als auch mit Gelenkbussen anfahrbar.
Die Haltestellenlänge beträgt 18 m zuzüglich des Zuschlages für den An- und Abfahrvorgang des Busbetriebes. Die Breite der Bushaltestelle (Wartefläche) entspricht der Gehwegbreite und beträgt 3,0 m. Die barrierefrei ausgebaute Haltestelle wird wie im Bestand mit einem Fahrgastunterstand (FGU) ausgestattet. Hierfür sind bezüglich der Lage des Fahrgastunterstandes (siehe Plandarstellung) noch Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer durchzuführen. Die Oberflächenbefestigung der Bushaltestelle ist wie im Bestand und den angrenzenden Gehwegbereichen aus Asphalt vorgesehen.
Die Bushaltestelle wird dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen mittels Sonderbordsteinen mit einer Bordhöhe von 18 cm angepasst. Die Trittfläche des Sonderbordsteines ist weiß und mit rauer Oberfläche-, die Vorderseite weiß und glatt ausgebildet. Auf Höhe der vorderen Einstiegstür des Busses wird von der Gehweghinterkante (Grundstücksgrenze) ein Auffangstreifen zum Aufmerksamkeitsfeld Busses geführt.
Die Stirnseiten der Bushaltestelle werden mittels betongrauen Übergangssteinen („Hänger links“ und „Hänger rechts“) an den Bestand angepasst. Hierbei ist die maximale Steigung von 6% im hinsichtlich einer sicheren und angenehmen Nutzbarkeit zu unterschreiten.
Der private Zufahrtsbereich zur Seniorenwohnanlage sowie deren Ein- und Ausgänge sind von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Der Baumbestand wird von der barrierefreien Ausbaumaßnahme der Haltestelle nicht beeinträchtigt.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen wurden berücksichtigt.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit den Verkehrsbetrieben, dem Tiefbauamt und der Polizei abgestimmt. Der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg wurde die Planung vorgelegt.
Die umgesetzte Baumaßnahme steht einer Optimierung des Knotenpunktes Würzburger Straße/ Kneippstraße nicht entgegen. Ziel der vorliegenden Planung ist, bei einem späteren Knotenpunktumbau keine baulichen Änderungen im Nachhinein an der Haltestelle vornehmen zu müssen.

Kosten
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadtverwaltung Aschaffenburg.
Die Kostenschätzung des Stadtplanungsamtes liegt der Beschlussvorlage bei. Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 40.000 €. Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass sie tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.

Finanzierung
Die Maßnahme soll über die Haushaltsstelle „barrierefreier Umbau“ (HHS 1.6400.9500) abgewickelt werden, vorbehaltlich der Submissionsergebnisse der Ausschreibung für den Neubau der Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ stehen für die geplante Maßnahme noch ausreichende Mittel zur Verfügung.

Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird mit der Ausführungsplanung beginnen sowie die Vorarbeiten zur Vergabe der Arbeiten aufnehmen.
Die Verwaltung beabsichtigt die Baumaßnahme in der 2. Jahreshälfte 2017 umzusetzen.

.Beschluss:

1. Der Antrag der Stadträte Josef Taudte und Johanna Rath vom 19.10.2015 und der mündliche Bericht der Verwaltung zu den Anträgen der UBV-Stadtratsfraktion vom 12.02.2017 bzw. vom 06.06.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schoberstraße“ (stadteinwärts) in der Würzburger Straße wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten. Die  Baumaßnahme  soll vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt im Jahre 2017 umgesetzt werden.
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr